Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf hat in der öffentlichen Sitzung vom 20.12.2022 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt teilte unterm 27.12.2022 mit, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält und nun ausgefertigt und ortsüblich bekannt gemacht werden soll.
der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
(Landkreis Erlangen-Höchstadt)
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 8 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) sowie Art. 40 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erläßt die Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.340.810 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 25.000 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Deckung des Finanzbedarfs
| 1. | Verwaltungsumlage | |
|
| a) | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 987.630 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen. |
|
| b) | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2019 mit 6.040 Einwohnern herangezogen. |
|
| c) | Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 163,51 € festgesetzt. |
| 2. | Investitionsumlage | |
|
| a) | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 25.000 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen. |
|
| b) | Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2019 mit 6.040 Einwohnern herangezogen. |
|
| c) | Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 4,14 € festgesetzt. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 10.02.2023 bis einschließlich 17.02.2023 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf, Hannberger Str.5, 91093 Heßdorf, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Im Übrigen werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan während des gesamten Jahres zur Einsicht bereitgehalten.