In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. In allen Gemeinden werden daher Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim Amtsgericht Erlangen gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich
bis einschließlich Montag, 20. März 2023
für das Amt des Schöffen zu bewerben. Das Bewerbungsformular sowie die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen erhalten Sie während der üblichen Öffnungszeiten in den Rathäusern. Alternativ können Sie den Bewerbungsbogen auch von unseren Homepages („Aktuelles -> Wahlen“) herunterladen. Dort finden Sie auch weitere Informationen und Links zum Thema.
Für telefonische Auskünfte steht Ihnen Herr Maiwald unter (09135) 73739-16 zur Verfügung.