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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Ausgabe 494/2023
Aus der Verwaltungsgemeinschaft
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Pflichtumtausch der Papierführerscheine

Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 bis spätestens 19.01.2024 in Kartenführerschein tauschen

Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Weil das so viele Führerscheine betrifft, findet der Pflichtumtausch gestaffelt bis 2033 statt. Die Umtauschfrist für Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953-1964 ist bereits abgelaufen. Betroffene, die die Umtauschfrist versäumt haben, riskieren ein Verwarngeld und werden nochmals aufgerufen, umgehend einen Antrag auf Umtausch zu stellen.

Aktuell müssen die Geburtsjahrgänge 1965-1970, die einen rosa oder grauen Papierführerschein besitzen, den Führerschein tauschen. Hier läuft die Umtauschfrist noch

bis 19.01.2024. Die Führerscheinstelle des Landkreises ruft alle Betroffenen auf, möglichst zeitnah einen Antrag auf Umtausch zu stellen. Das Formular dafür gibt es in den Rathäusern der Gemeinden und beim Landratsamt in Erlangen und Höchstadt sowie auf der Homepage des Landratsamtes unter www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein.

Antragstellung

Den ausgefüllten Antrag mit Kontrollblatt für Bild und Unterschrift reichen Betroffene bitte mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) und einer Kopie von Ausweis und Führerschein (jeweils Vorder- und Rückseite) bevorzugt per Post bei der

Führerscheinstelle des

Landratsamtes Erlangen-Höchstadt

Nägelsbachstr. 1

91052 Erlangen

ein. Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag in den Rathäusern der Gemeinden Heßdorf und Großenseebach wieder abzugeben; wir leiten ihn dann an das Landratsamt weiter.

Zudem ist es möglich, den Antrag (vorab) online über das Bürgerserviceportal des Landkreises Erlangen-Höchstadt zu übermitteln. Für den Umtausch fallen im Regelfall Gebühren von 25,30 Euro an – hierüber ergeht nach Antragstellung eine Kostenrechnung und sobald der neue Führerschein vorliegt, eine Abholbenachrichtigung per Post. Die Bearbeitungszeit hängt vom Antragsaufkommen und den Lieferzeiten der Bundesdruckerei ab. Derzeit dauert es im Regelfall 4 bis 6 Wochen.

Weitere Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch, insbesondere zu den Umtauschfristen der übrigen Geburtsjahrgänge bzw. unbefristeten EU-Kartenführerscheine, erhalten Sie unter www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein.

Ein Infoflyer liegt in den Rathäusern und im Landratsamt in Erlangen und Höchstadt aus. Die Führerscheinstelle bittet alle Personen, die nicht von der Umtauschfrist bis 19.01.2024 betroffen sind, sich mit der Antragstellung an der für sie geltenden Frist zu orientieren.