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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Ausgabe 497/2023
Großenseebach
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Sitzung vom 11.05.2023

Beschlüsse

Der Gemeinderat beschloss den Beitritt der Gemeinde Großenseebach zum kommunalen Klimaschutznetzwerk für Kommunen im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Hier finden quartalsweise Netzwerktreffen mit dem Ziel eines Austausches zwischen den teilnehmenden Kommunen statt. Dazu werden bei den moderierten Treffen Fachvorträge gehalten und es werden Praxisbeispiele vor Ort besichtigt. Außerdem können sich die teilnehmenden Kommunen individuell durch das Institut für Energietechnik beraten lassen. Dies umfasst beispielsweise Potenzialanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Ökobilanzierungen oder allgemein fachliche Beratung bei anstehenden Projekten. Innerhalb der Netzwerklaufzeit von 3 Jahren (2023 bis 2026) werden dabei über die Kommunalrichtlinie 70 % der Ausgaben für die Treffen und die fachliche Beratung gefördert.

Das Gremium fasste den Beschluss, gegen die Bauleitplanung der Gemeinde Heßdorf in Sachen „1. Änderung Hesselberg Baumgartengebiet“ keine Einwendungen bzw. Bedenken zu erheben. Ein gleichlautender Beschluss erging auch beim Tagesordnungspunkt zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heßdorf.

Informationen

Von Anwohnern an der Ortsdurchfahrt Großenseebach lagen Beschwerden über eine hohe Lärmbelastung durch den Ortsdurchgangsverkehr vor. Daraufhin hat die Gemeinde die derzeitige Situation durch Experten hinsichtlich der einwirkenden Verkehrsgeräusche untersuchen lassen. In der Sitzung stellte das beauftragte Ingenieurbüro für Bauphysik die Ergebnisse vor. Die Untersuchung belegt, dass die Lärmbelastung durch den Durchgangsverkehr teilweise in Höhen liegt, in denen Gesundheitsgefährdung besteht. So wurden für einzelne Häuser Werte von teils 72 Dezibel am Tag und nachts 63 Dezibel ermittelt. Die Grenzwerte für eine Gesundheitsgefährdung liegen bei maximal 70 bzw. 60 Dezibel. Das Problem bei Verkehrslärm ist allerdings, dass diese Grenzwerte nicht für bereits bestehende Straßen gelten. Nur für neu gebaute oder baulich deutlich veränderte Straßen müssten diese Werte eingehalten oder Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden.

Möglichkeiten zur Abhilfe wären Maßnahmen etwa am Straßenbelag (hoher Aufwand, Effekt nicht dauerhaft zufriedenstellend), Maßnahmen an Häusern wie Lärmschutzwände, die aber die Bürger selbst durchführen müssten oder auch Lärmschutzwände, die innerorts aber nicht realisierbar sind.

Eine weitere wesentliche Erkenntnis aus den Untersuchungen war, dass mit „Tempo 30“ statt „Tempo 50“ eine durchaus relevante Senkung der Lärmbelastung um ca. 2-3 Dezibel erreicht werden könne.

Die aus den Ergebnissen der Untersuchung abzuleitenden Maßnahmen könnten Anträge ans Landratsamt für lärmreduzierende Maßnahmen sein, für die es allerdings keinen Rechtsanspruch gibt oder die Beantragung von „Tempo 30“ für die Ortsdurchfahrt aufgrund von Lärmschutz.

Die Energieagentur Nordbayern präsentierte die Ergebnisse des Energiecoachings in der Gemeinde. Bei der geförderten und damit für die Gemeinde kostenfreien Maßnahme wurde der Ist-Zustand der Gemeinde in Sachen Energiewende analysiert und Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Ergebnisse: Derzeit werden nur ca. 9% der Dachflächen durch PV-Anlagen genutzt. Würden das gesamte Dachflächenpotential genutzt, könnten theoretisch 370% des Gesamtstromverbrauchs der Gemeinde durch Sonnenenergie abgedeckt werden. Zudem wäre auch eine PV-Freiflächenanlage zu empfehlen.

In Sachen Wärmeverbrauch gab es die Erkenntnis, dass mit einer Sanierungsquote der Heizungen von 1,75 % pro Jahr der Gebäudewärmebedarf der Gemeinde bis 2045 um rund 40 % reduziert werden könnte. Gerade bei den größeren kommunalen Liegenschaften wie Grundschule und Mehrzweckhalle wird von der Agentur empfohlen, die noch vorhandenen alten Umwälzpumpen gegen Effizienzpumpen auszutauschen und auch die beiden alten Heizölkessel zu erneuern. Dabei sollte eine Wärmeversorgungslösung auf Basis erneuerbarer Energien angestrebt werden, also etwa eine Holzhackschnitzelheizung in Kombination mit Solarthermie und Pufferspeicher. Je nach Variante würde hierbei eine Investition von rund 239.000 bis 286.000 Euro fällig. Durch diese Modernisierung könnten beispielsweise die Treibhausgasemissionen um 57 Tonnen bzw. 91% gegenüber einer weiteren Beheizung mit Heizöl als Brennstoff gesenkt werden.

Außerdem wurde der Gemeinde empfohlen, aufgrund des hier vorhandenen Windpotentials ein interkommunales Projekt zur Erzeugung von Windenergie durch Windräder zu prüfen.

Auch diese Erkenntnisse werden in den nächsten Sitzungen Gegenstand von Beratungen im Gemeinderat sein, um später geeignete Maßnahmen umzusetzen.

Eine vom Bürgermeister in Auftrag gegebene erste Kostenschätzung einer Fachfirma ergab, dass es rund 320.000 Euro kosten würde, alle gemeindlichen Dachflächen mit Photovoltaikanlagen auszurüsten. Erzielbar wären mit dieser Maßnahme dann bis zu 200 kW/p.

In der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 13.04.23 wurden Planungsleistungen zur Realisierung einer Brandmeldeanlage in der Schulstraße 15 (Kita) in Höhe von 15.267,87 Euro an das Büro HTP in Wendelstein vergeben.

Nächste Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am 15.06.23 und am 20.07.2023 jeweils um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt. Die Tagesordnungen finden Sie immer aktuell unter www.grossenseebach.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürgerinformationssystems (BIS).

Allgemeine Informationen

Aus der Geschäftsordnung des Gemeinderates Großenseebach

§ 25 Abstimmung

Abs. (7)

Über einen bereits zur Abstimmung gebrachten Antrag kann in derselben Sitzung die Beratung und Abstimmung nicht nochmals aufgenommen werden, wenn nicht alle Mitglieder, die an der Abstimmung teilgenommen haben, mit der Wiederholung einverstanden sind.

In einer späteren Sitzung kann, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen, ein bereits zur Abstimmung gebrachter Beratungsgegenstand insbesondere dann erneut behandelt werden, wenn neue Tatsachen oder neue gewichtige Gesichtspunkte vorliegen und der Beratungsgegenstand ordnungsgemäß auf die Tagesordnung gesetzt wurde.

Diese Regelung stellt eines der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit dar und ist ein Grundprinzip der Demokratie. Auf allen politischen Ebenen (Kommunen, Kreis, Bezirk, Landtage, Bundestag) finden in der Bundesrepublik Deutschland Entscheidungen auf vergleichbaren Grundlagen statt.