Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans o. M.
Der Gemeinderat der Gemeinde Heßdorf hat in öffentlicher Sitzung am 20.04.2023 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB beschlossen, den o. g. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekannt gemacht.
Wesentliches Ziel der Planung ist die Ermöglichung der Errichtung von gefördertem Geschosswohnungsbau.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück Flur-Nr. 584 der Gemarkung Heßdorf und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.