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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Ausgabe 498/2023
Amtliche Nachrichten
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BEKANNTMACHUNG

Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans o. M.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Bebauungsplan „Heßdorf-Süd“, 1. Änderung mit integriertem Grünordnungsplan

Aufstellungsbeschluss, Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Heßdorf hat in öffentlicher Sitzung am 20.04.2023 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB beschlossen, den o. g. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekannt gemacht.

Wesentliches Ziel der Planung ist die Ermöglichung der Errichtung von gefördertem Geschosswohnungsbau.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück Flur-Nr. 584 der Gemarkung Heßdorf und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Heßdorf, den 14.07.2023
Gemeinde Heßdorf
Horst Rehder
Erster Bürgermeister