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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Ausgabe 499/2023
Amtliche Nachrichten
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BEKANNTMACHUNG

Der Gemeinderat der Gemeinde Heßdorf hat in der öffentlichen Sitzung vom 30.05.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat mit Schreiben vom 06.07.2023 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine nach Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Die Satzung ist nunmehr nach ihrer Ausfertigung bekannt zu machen:

Haushaltssatzung

der Gemeinde Heßdorf

(Landkreis Erlangen-Höchstadt)

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde Heßdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.127.050 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.120.508 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen sind in 2023 keine vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt:

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  400 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)  —  400 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Heßdorf, 11.08.2023
Gemeinde Heßdorf
Rehder
Erster Bürgermeister