Der Gemeinderat der Gemeinde Heßdorf hat in der öffentlichen Sitzung vom 30.05.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat mit Schreiben vom 06.07.2023 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine nach Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Die Satzung ist nunmehr nach ihrer Ausfertigung bekannt zu machen:
der Gemeinde Heßdorf
(Landkreis Erlangen-Höchstadt)
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde Heßdorf folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.127.050 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.120.508 €
ab.
Kreditaufnahmen sind in 2023 keine vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 400 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) — 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 380 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.