Der Gemeinderat der Gemeinde Großenseebach hat in der öffentlichen Sitzung vom 20.07.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat mit Schreiben vom 25.08.2023 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine nach Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Die Satzung ist nunmehr nach ihrer Ausfertigung bekannt zu machen:
der
Gemeinde Großenseebach
(Landkreis Erlangen-Höchstadt)
für das
Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Großenseebach folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 5.634.850 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.475.300 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 330 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) — 330 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 350 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 08.09.2023 bis einschließlich 15.09.2023 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf, Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Im Übrigen werden Haushaltssatzung und Haushaltsplan während des gesamten Jahres zur Einsicht bereitgehalten.