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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Ausgabe 502/2023
Großenseebach
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BEKANNTMACHUNG

Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Abwasseranlage der Gemeinde Großenseebach:

Einleiten von Niederschlagswasser aus dem bestehenden Baugebiet „Am Vogelherd“ in Großenseebach in die Lindach

Der Gemeinde Großenseebach wurde mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 29.08.2023, Az. 40 6410 die gehobene, wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Am Vogelherd“ in die Lindach erteilt.

Die Einleitung des Niederschlagswassers aus dem Baugebiet „Am Vogelherd“ in die Lindach (Gewässer III. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar.

Ein Abdruck des Bescheides liegt mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Pläne in der Zeit vom 20.11.2023 bis einschließlich 06.12.2023

  • bei der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf, Bauamt, Untergeschoss, Zimmer 15, Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf
  • beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a.d. Aisch

während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme bei der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf unter der Telefonnummer 09135 73739 -0 sowie beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20 -1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Dieser Bekanntmachungstext und die Antragsunterlagen werden im o.g. Zeitraum gemäß Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.

Der Bekanntmachungstext wird eingestellt unter:

www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen

Die Antragsunterlagen werden eingestellt unter:

www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen

Der Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 29.08.2023, Az. 40 6410, wurde dem Träger des Vorhabens und den bekannten Betroffenen zugestellt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG).

Gegen den o.g. Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Diesbezüglich wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung verwiesen.

Höchstadt a. d. Aisch, 02.10.2023
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Umweltamt
Bauer