Es wurde gesetzlich festgelegt, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. Daher können ab dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr neu beantragt oder verlängert werden. Für Kinder kann dann nur noch ein regulärer Reisepass (alternativ ein Personalausweis) als Ausweisdokument beantragt werden. Diese sind für Personen unter 24 Jahre sechs Jahre gültig.
Die Kinderreisepässe haben wir bisher im Einwohnermelde- und Passamt im Rathaus Heßdorf selbst ausgestellt; sie konnten nach der Beantragung bei uns auch gleich mitgenommen werden. Da Sie nun für Kinder ebenfalls einen regulären Reisepass benötigen und dieser über die Bundesdruckerei ausgestellt wird, ist mit einer Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen zu rechnen.
Bitte beziehen Sie das in Ihre Urlaubsplanung mit ein. Prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente - und die Ihrer Kinder - und beantragen Sie neue Dokumente rechtzeitig im Bürgerbüro im Rathaus.
Die Gültigkeit von bereits ausgestellten Kinderreisepässe bleibt unberührt. Allerdings ist ab 2024 keine Verlängerung von Kinderreisepässen mehr möglich!
Weitere Informationen gibt es unter www.vg-hessdorf.de/ausweis