Die Bauhöfe der Gemeinden Großenseebach und Heßdorf erinnern Grundstücks- und Waldbesitzer an ihre Verkehrssicherungspflicht für Bäume entlang von Straßen sowie Geh- und Radwegen. Abgestorbene Bäume entlang von Straßen und Wegen stellen eine potenzielle Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar. Der Grundstückseigentümer und Inhaber der Verfügungsgewalt über diese (Wald-)Grundstücke hat gemäß Art. 29 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dafür zu sorgen, dass von diesen Bäumen keine Gefahr für den Verkehr ausgeht und dass der Baumbestand so angelegt ist, dass er auch gegen Windbruch und Windwurf, insbesondere aber auch gegen Umstürzen aufgrund fehlender Standfestigkeit gesichert ist. Für eventuell entstehende Schadensersatzansprüche Dritter ist der Grundstückseigentümer haftbar.
Die Bauhöfe bitten darum, abgestorbene Bäume noch vor Wintereinbruch zu fällen und den restlichen Bestand auf Standsicherheit zu überprüfen. In besonderen Fällen und bei unmittelbarer Gefahr sind die Mitarbeiter des Bauhofes angewiesen, Bäume sofort entsprechend zurück zu schneiden oder zu fällen.
Für die Fällung der Bäume im Fallbereich der Kreisstraße ist eine verkehrsrechtliche Absicherung erforderlich. Der Kreisbauhof Heßdorf ist im Rahmen seiner Dienstzeiten und Zuständigkeit hierbei gerne behilflich. Bei Fällarbeiten entlang von Kreisstraßen setzen sie sich bitte mit dem Kreisbauhof unter der Telefonnummer 09135 7370-1938 in Verbindung.