Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans o. M., (Kartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2023)
Bebauungsplan „Heßdorf-Süd“, 1. Änderung mit integriertem Grünordnungsplan
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Heßdorf hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Heßdorf-Süd“, 1. Änderung mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen. Wesentliches Ziel der Planung ist es, hier umfänglich preisgünstigen Wohnraum zu ermöglichen.
Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst das Grundstück Fl.Nr. 584 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 570/12, 621/5, 588 und 55, jeweils Gmkg. Heßdorf und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.11.2023 den Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 14.11.2023, gebilligt und beschlossen, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit der Begründung, jeweils in der Fassung vom 14.11.2023 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom
11.12.2023 bis einschließlich 17.01.2024
auf der Internetseite der Gemeinde Heßdorf „www.hessdorf.de“ unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ auf „Aktuelle Bauleitplanungen“ einsehbar bzw. abrufbar. Direkter Link: www.hessdorf.de/bauleitplanung
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen per E-Mail an die Adresse bauamt@vg-hessdorf.de unter Angabe des Betreffs „Bebauungsplan „Heßdorf-Süd“, 1. Änderung“ übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unbeabsichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf (Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf, Zimmer 13) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Allgemeine Dienstzeiten:
| Montag bis Mittwoch, Freitag: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.