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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Ausgabe 503/2023
Aus der Verwaltungsgemeinschaft
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Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung sowie Änderung der Wasserabgabesatzung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Seebachgruppe hat in ihrer Sitzung am 28.11.2023 einstimmig die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung sowie die Änderung der Wasserabgabesatzung beschlossen.

Die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung beinhaltet folgende wesentliche Änderungen:

  • Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr von bisher 1,87 Euro netto auf 2,00 Euro/qm3 netto; die Grundgebühren bleiben unverändert.

Die Satzungsänderung der Wasserabgabesatzung beinhaltet folgende wesentliche Änderungen:

  • Der Zweckverband ist berechtigt, einen defekten oder nach eichrechtlichen Vorschriften zu wechselnden Wasserzähler durch einen elektronischen Wasserzähler mit Funkmodul zu ersetzen.

Beide Satzungen treten am 01.01.2024 in Kraft.

Die neuen Satzungen sind im Teil „Amtliche Nachrichten“ in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht und können während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf, Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf, eingesehen werden.

Zweckverband Seebachgruppe
Rehder
Verbandsvorsitzender