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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Ausgabe 507/2024
Aus der Verwaltungsgemeinschaft
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Rasenmähen und andere lärmintensive Tätigkeiten - Bitte Ruhezeiten einhalten!

Bitte halten Sie bei lärmintensiven Tätigkeiten wie Rasenmähen die vorgeschriebenen Ruhezeiten ein.

Die Sonne scheint wieder länger und zusammen mit zahlreichen Zugvögeln ist auch der Schwarm der motorbetriebenen Rasenmäher aus dem Winterschlaf in die heimischen Gefilde zurückgekehrt. Allerdings erfreuen die Klänge dieser besonderen Gattung der Gartenbewohner das menschliche Ohr nicht so sehr wie unsere Singvögel – im Gegenteil. Das ist auch der Grund dafür, dass der Rasen nicht jederzeit gemäht werden darf. Bitte beachten Sie die Ruhezeiten, die in der Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten (HausarbeitsV) geregelt sind. Danach sind solch lärmintensive Tätigkeiten nur gestattet:

Montag bis Freitag von 7 - 12 Uhr und 14 – 19 Uhr

Samstag von 8 – 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

Generell verboten sind diese ruhestörenden Arbeiten an Sonn- und Feiertagen.

Wir bitten alle Bürger nachdrücklich, sich an diese Zeiten zu halten. Nicht nur, weil es in den gültigen Gemeinde-Verordnungen steht, sondern auch im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses.

Die aktuell gültigen Verordnungen mit dem Titel "Verordnung Haus- und Gartenarbeiten" finden Sie auf den Homepages der Gemeinden unter „Unsere Gemeinde“ -> „Ortsrecht“ bzw. auch auf der VG-Homepage (Bürgerservice –> Satzungen und Verordnungen).