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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Ausgabe 507/2024
Aus der Verwaltungsgemeinschaft
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Beginn der Naturschutzfachkartierung im Landkreis Erlangen-Höchstadt

In der Begleitbroschüre finden sich etwa Karten wie diese, die die Verbreitung des stark gefährdeten Wegerich-Scheckenfalters in Bayern zeigen.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) informiert hiermit über den Beginn der Naturschutzfachkartierung im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Das LfU kommt mit der Durchführung dieser Arbeiten seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Erfassung von Lebensräumen wildlebender Tier- und Pflanzenarten nach Art. 46 BayNatSchG nach. Gegenstand der Naturschutzfachkartierung in Erlangen-Höchstadt ist eine Aktualisierung von naturschutzfachlichen Grundlagendaten zu ausgewählten Artengruppen (Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter und Heuschrecken).

Nach fachlichen Kriterien werden für diese Artengruppen verschiedene Untersuchungsflächen ausgewählt und durch Geländebegehungen untersucht. Die geplanten Geländearbeiten erstrecken sich über die Vegetationsperioden der Jahre 2024 und 2025. Die Ergebnisse gehen nach Abschluss der Kartierung in die Datenbank der Artenschutzkartierung am LfU ein und stehen voraussichtlich ab Herbst 2026 für Planungsvorhaben und die Arbeit der Naturschutzbehörden zur Verfügung.

Auftragnehmer der Naturschutzfachkartierung im Landkreis Erlangen-Höchstadt ist das Büro PAN aus München. Die fachliche Betreuung erfolgt durch eine externe, ebenfalls vom LfU beauftragte Firma. Für Rückfragen steht beim Bayerischen Landesamt für Umwelt unsere Ansprechpartnerin Carmen Liegl, Tel.: 0821/9071-5545, E-Mail: carmen.liegl@lfu.bayern.de gern zur Verfügung.

Die Naturschutzfachkartierung ist eine Bestandsaufnahme und erfasst eine fachliche Auswahl an Flächen, die für den Naturschutz wichtig und erhaltenswert sind. Sie hat weder das Ziel noch die Möglichkeiten, Flächen unter Schutz zu stellen oder Grundstückseigentümern bestimmte Bewirtschaftungsweisen vorzuschreiben. Mögliche Einschränkungen ergeben sich ausschließlich aus bestehenden gesetzlichen Vorgaben.

Weitere Informationen zur Naturschutzfachkartierung finden interessierte Bürgerinnen und Bürger im Internetangebot des LfU unter www.lfu.bayern.de/natur/naturschutzfachkartierung.