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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Ausgabe 508/2024
Aus der Verwaltungsgemeinschaft
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Aus der Verwaltungsgemeinschaft

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden von der Post bis spätestens 19. Mai 2024 an alle Wahlberechtigten in den Gemeinden zugestellt.

Sollten Sie bis Montag, 20. Mai 2024 (Pfingstmontag) noch keine solche Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben allerdings, wahlberechtigt zu sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Entweder unter Tel. 09135-737390 oder gerne auch per Mail an wahlen@vg-hessdorf.de.

Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie auch einen Wahlschein zur Briefwahl beantragen. Hierzu füllen Sie die Rückseite des Schreibens aus und werfen dieses in unseren Briefkasten der VG Heßdorf bzw. in den Briefkasten am Rathaus Großenseebach.

Alternativ können Sie Briefwahl über unser Bürgerservice-Portal auf www.vg-hessdorf.de/bsp beantragen. Dieser Onlinedienst ist vom 15.05. bis 05.06.2024 (12 Uhr) verfügbar. Nach Bearbeitung werden Ihnen dann die Briefwahlunterlagen zugesandt.

Hinweis:

Sämtliche offiziellen Wahlbekanntmachungen werden sowohl in den Aushangkästen (auch in den Ortsteilen) als auch auf unserer Homepage unter www.vg-hessdorf.de/wahlen veröffentlicht.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu dieser Wahl mit den entsprechenden Links zur Bundeswahlleiterin und dem Landratsamt, wo auch wieder die Wahlergebnisse abgefragt werden können.