Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Wartungsklappen der Straßenlaternen immer zugänglich sein müssen, damit der Netzbetreiber BAYERNWERK jederzeit Arbeiten an der Straßenbeleuchtung durchführen kann.
Sollte eine Straßenlaterne auf privatem Grund stehen, so ist dessen Eigentümer verpflichtet, diesen Zugang jederzeit zugänglich zu halten – zum Beispiel durch Freischneiden von Buschwerk, Hecke etc.