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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Ausgabe 514/2024
Aus der Verwaltungsgemeinschaft
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Mitteilung der Kasse

Steuertermin 15.11.2024

Steuern und Abgaben fällig:

Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf macht darauf aufmerksam, dass am 15.11.2024 folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig werden:

1.

Gewerbesteuervorauszahlung,

2.

Grundsteuer A und B,

3.

Kläranlagen- und Entwässerungsgebühren

4.

Wassergebühren

Für alle Steuern und Abgaben gelten die zuletzt ergangenen Bescheide.

Neue Bescheide werden grundsätzlich nur bei einer Änderung der Berechnungs- bzw. Bemessungsgrundlage erstellt. Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden um zuverlässige Beachtung des Fälligkeitstermins gebeten.

Bei Überweisungen ist das Personenkonto anzugeben.

Folgen verspäteter Zahlung

Die VG Heßdorf weist darauf hin, dass bei nicht rechtzeitiger Steuer-, Beitrags-, Abgabe- und Gebührenzahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren anfallen. Bei einer Säumnis von mehr als 3 Tagen ist gemäß Art. 13 KAG bzw. § 1 Abs. 2 Nr. 5 AO i. V. m. § 240 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 v. H. des rückständigen, auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren nach unten abgerundeten Steuer-, Beitrags-, Abgabe- und Gebührenbetrages zu entrichten. Außerdem haben Sie gegebenenfalls die entstehenden Mahngebühren und Zwangsvollstreckungskosten zu tragen. Das gilt auch dann, wenn Sie gegen den Bescheid Widerspruch erhoben haben!