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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Ausgabe 516/2025
Aus der Verwaltungsgemeinschaft
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Information der Kasse zur Grundsteuer-Reform zum 01.01.2025

Leider hat sich im letzten Mitteilungsblatt hier ein Fehler eingeschlichen, der hiermit korrigiert wird. Sollten Sie Fragen zum Grundsteuerbescheid der Gemeinde haben obwohl der Messbetrag in den Bescheiden übereinstimmt, kann Ihnen das Finanzamt weiterhelfen. Der Vollständigkeitshalber drucken wir hier nochmal den korrigierten Artikel ab:

Zum Anfang des Jahres 2025 erhalten alle Eigentümer von Grundbesitz einen neuen Grundsteuerbescheid aufgrund des Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) welches am 26. November 2019 erlassen wurde.

Sollten Sie Fragen zum Grundsteuerbescheid der Gemeinde haben OBWOHL der Messbetrag des Grundsteuerbescheids der Gemeinde mit dem Messbetrag des Grundsteuermessbescheids vom Finanzamt übereinstimmen, so wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter des Finanzamtes. Dieser kann Ihnen weiterhelfen.

Auskünfte zur Berechnung der neuen Grundsteuer kann Ihnen ausschließlich Ihr zuständiges Finanzamt beantworten.

Bei einem Eigentumswechsel im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 besteht die Möglichkeit, dass die Zurechnungsfortschreibung noch nicht vom Finanzamt durchgeführt wurde und noch ein Grundsteuerbescheid an den Alt-Eigentümer ergeht. Dies wird schnellstmöglich vom Finanzamt korrigiert, sodass dann ein neuer Grundsteuerbescheid der Gemeinde an Alt- und Neueigentümer ergeht.