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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Ausgabe 517/2025
Aus der Verwaltungsgemeinschaft
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Wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe wurden von der Post bis spätestens 02. Februar an alle Wahlberechtigten in den Gemeinden zugestellt. Sollten Sie bislang noch keine solche Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben allerdings, wahlberechtigt zu sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Rufen Sie uns dazu entweder unter Tel. (09135) 73739-0 an oder schreiben Sie uns auch gern an wahlen@vg-hessdorf.de eine E-Mail.

Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie auch einen Wahlschein zur Briefwahl beantragen. Hierzu füllen Sie die Rückseite des Schreibens aus und werfen dieses in unseren Briefkasten der VG Heßdorf bzw. in den Briefkasten am Rathaus Großenseebach.

Alternativ können Sie Briefwahl auch über unser Bürgerservice-Portal auf www.vg-hessdorf.de/bsp beantragen. Dieser Onlinedienst ist noch bis 19.02.2025 (15 Uhr) verfügbar. Nach Bearbeitung werden Ihnen dann die Briefwahlunterlagen zugesandt.

Hinweis:

Sämtliche offiziellen Wahlbekanntmachungen werden sowohl in den Aushangkästen (auch in den Ortsteilen) als auch auf unserer Homepage unter www.vg-hessdorf.de/wahlen veröffentlicht. Hier erhalten Sie weitere Informationen zu dieser Wahl mit den entsprechenden Links zur Bundeswahlleiterin und dem Landratsamt, wo auch wieder die Wahlergebnisse abgefragt werden können.