Der Ministerrat Bayern hat im Dezember 2024 beschlossen, dass Elektroautos bis zu drei Stunden auf öffentlichen Parkplätzen kostenlos parken dürfen. Dieser Beschluss trat am 1. April 2025 in Kraft. Er ist vorerst bis Ende 2026 zeitlich befristet und gilt für batterie- und brennstoffenzellen-elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride.
Durch diese Vorteile möchte die Staatsregierung den Kauf von E-Autos attraktiver machen, sowie die Luftreinheit verbessern und den Fahrzeuglärm reduzieren. Für die Fahrzeugführer ist es ausreichend, auf einem öffentlichen Parkplatz den Parkbeginn auf der Parkscheibe einzustellen.
Private Parkplätze sind von der neuen Regelung nicht betroffen und weiterhin kostenpflichtig.