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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Ausgabe 519/2025
Aus der Verwaltungsgemeinschaft
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Tiefgarage im Landratsamt Erlangen ab April 2025 gebührenpflichtig

Für die Dauer des Dienstgeschäfts fallen 1,50 Euro an

Ab April 2025 fällt für alle Kundinnen und Kunden, die die Tiefgarage des Landratsamtes in der Nägelsbachstraße 1 in Erlangen nutzen, eine Gebühr von 1,50 Euro an. Diese Pauschale gilt für die gesamte Dauer des Amtsgeschäfts. Die Maßnahme hat der Kreisausschuss in seiner Dezember-Sitzung im Rahmen von Einsparmaßnahmen beschlossen.