Liebe Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer,
wir möchten daran erinnern, dass im gesamten Verwaltungsgebiet unserer beiden Gemeinden eine Anleinpflicht für Hunde besteht – insbesondere in öffentlichen Anlagen, auf Spielplätzen sowie entlang von Straßen und Wegen. Diese Regel dient dem Schutz aller Bürgerinnen und Bürger, anderer Tiere sowie nicht zuletzt Ihrer eigenen Vierbeiner.
Bitte halten Sie sich an die Vorgaben, führen Sie stets eine Leine mit sich und helfen Sie mit, das Miteinander in unseren Gemeinden sicher und angenehm zu gestalten.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme!