Die Verwaltung erinnert alle Hundehalterinnen und Hundehalter daran, dass Hunde beim Spaziergang außerhalb des eigenen Grundstücks sichtbar mit der gültigen Hundesteuermarke gekennzeichnet sein müssen. Die Hundemarke dient als Nachweis für die Anmeldung des Hundes bei der Gemeindeverwaltung. Wir bitten daher alle Hundehalter, beim Gassigehen stets auf das Tragen der Marke zu achten. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!