Die Gemeinde Heßdorf, als sachlich und örtlich zuständige Straßenbaubehörde, hat auf Grundlage des durch den Gemeinderat gefassten Beschlusses in der öffentlichen Sitzung am 25.06.2025 folgende öffentliche Verkehrsfläche im Sinne von Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) gewidmet:
Die in der Gemeinde Heßdorf liegende Verbindungsstraße zwischen dem Sonnenring und der Lohestraße wird zur Ortsstraße gewidmet. Das Straßengrundstück besteht aus der Fl.Nr. 580/1 und hat eine gesamte Länge von 0,057 km. Die Straße beginnt im Westen bei der Einmündung zum Sonnenring (Fl.Nr. 580) und endet an der östlichen Grenze zur Lohestraße (Fl.Nr. 570/7).
Eine Beschränkung der Widmung erfolgt nicht. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Heßdorf.
Die Widmung gilt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in 91522 Ansbach, Promenade 24-28.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.