Die Wahlbenachrichtigungsbriefe wurden von der Post bis spätestens 15. Februar an alle Wahlberechtigten in den Gemeinden zugestellt. Sollten Sie bislang noch keine solche Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben allerdings, wahlberechtigt zu sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Entweder unter Tel. 09135-737390 oder gerne auch per Mail an wahlen@vg-hessdorf.de.
Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie auch einen Wahlschein zur Briefwahl beantragen. Hierzu füllen Sie die Rückseite des Schreibens aus und werfen dieses in unseren Briefkasten der VG Heßdorf bzw. in den Briefkasten am Rathaus Großenseebach.
Alternativ können Sie Briefwahl über unser Bürgerservice-Portal auf www.vg-hessdorf.de/bsp beantragen. Dieser Onlinedienst ist noch bis 02. März 2026, 14.00 Uhr verfügbar. Nach Bearbeitung werden Ihnen dann die Briefwahlunterlagen zugesandt.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Wahlbenachrichtigung auch gleichzeitig für eine mögliche Stichwahl am Sonntag, 22. März 2026 gilt. Dies könnte für die Bürgermeisterwahl in Großenseebach als auch für die Wahl des Landrats zutreffen.
Wir schicken Ihnen die Briefwahlunterlagen hierfür automatisch zu, wenn Sie dies auf dem Antrag zur Briefwahl angekreuzt haben.
Wähler, die persönlich am Wahlsonntag im Wahllokal ihre Stimmen abgeben, behalten bitte ihre Wahlbenachrichtigungsbriefe und bringen sie dann zur Stichwahl einfach wieder mit.
Hinweis:
Sämtliche offiziellen Wahlbekanntmachungen werden sowohl in den Aushangkästen bei den Rathäusern in Heßdorf und Großenseebach als auch auf unserer Homepage unter www.vg-hessdorf.de/wahlen veröffentlicht.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu diesen Wahlen (auch mit den entsprechenden Links für die Wahlergebnisse).