Keine Bekanntgaben
Ein Antrag von Verwaltung und Bürgermeister, einen Tagesordnungspunkt von der nicht-öffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung zu verschieben, da der Tagesordnungspunkt aus deren Sicht zwingend öffentlich zu behandeln sei, wurde zunächst nicht-öffentlich diskutiert. Nachdem die Zuhörer wieder im Sitzungssaal Platz genommen hatten, wurde aus dem Gremium ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, den entsprechenden Tagesordnungspunkt zu vertagen. Der Antrag wurde mit 8-Ja zu 4-Nein-Stimmen angenommen; der nicht-öffentliche Tagesordnungspunkt wurde somit in die nächste Sitzung vertagt.
Zwei der Bauanträge auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in dieser Sitzung (Einfriedung einer Grundstücksgrenze sowie Errichtung einer Dachgaube) wurden vom Gemeinderat einstimmig genehmigt und die beantragte Befreiung wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Beim dritten Bauantrag – einem Antrag auf Nutzungsänderung durch Umwandlung einer Teilfläche des Büros in eine Betriebsleiterwohnung – gab es ausführliche und teils kontroverse Diskussionen im Gremium. Es gab zum einen die Ansicht, dass man doch einem Gewerbetreibenden nicht Steine in den Weg legen sollte, andererseits bestanden aber auch durchaus Zweifel an der tatsächlichen Notwendigkeit dieser Betriebsleiterwohnung, insbesondere deshalb, weil im Antrag explizit von „Hausmeistertätigkeiten“ die Rede ist. Solche müssten grundsätzlich auch durch ein Schichtmodell abzubilden sein. Der Antrag wurde schließlich mit 3 Ja- zu 9 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Der Erste Bürgermeister informierte, dass:
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet voraussichtlich am 26. März 2026 um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Großenseebach statt.
Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.grossenseebach.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS).