In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurden die Gremienmitglieder Jan Kracker, Christian Schmitt, Oliver Hees, Heike Weiser, Rudi Riedel, Andreas Seeberger vom Bürgermeister verabschiedet.
Keine Bekanntgaben
| TOP 3: | „Bebauungsplan Gewerbegebiet Nordost III" |
|
| Prüfung und Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss |
In der Gemeinde Großenseebach besteht eine fortlaufende Nachfrage nach gewerblichen Baulandflächen. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan sieht nordöstlich des Hauptortes ein derzeit unbebautes Gewerbegebiet vor, das sich zwischen der Staatsstraße St 2259 und der Kreisstraße ERH 26 erstreckt und an ein bestehendes Gewerbegebiet anschließt. Zur Realisierung einer Bebauung hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 16.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nordost III" beschlossen.
Im Zeitraum vom 16.12.2024 bis 31.01.2025 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden, der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB. Die eingegangenen Stellungnahmen sind der Anlage zu entnehmen. Als wesentliche Änderungen ergaben sich hieraus:
Zusätzlich wurden Festsetzungen zur Grün- und Freiflächenordnung ergänzt sowie Regelungen zu zulässigen Höhen, Bezugspunkten und Geländemodellierungen korrigiert und präzisiert.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nordost III" mit der Begründung in der Fassung vom 19.03.2026. Der Gemeinderat beschließt, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die vorstehenden Verfahrensschritte vorzubereiten und durchzuführen.
| TOP 4: | Feuerwehrgerätehaus Großenseebach |
|
| hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung |
Die Gemeinde beschäftigt sich seit längerem mit der Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses. Bau- und Realisierung soll durch das gemeindeeigene Kommunalunternehmen erfolgen. Mit der Projektsteuerung wurde die KFB Reuth GmbH beauftragt.
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsausgang südlich des Gewerbegebietes und ist dem unbeplanten Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Für die Realisierung des Bauvorhabens wird daher die Aufstellung eines Bebauungsplans im Sinne des § 1 Abs 3 BauGB erforderlich. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Ein erster Entwurf des Bebauungsplans sowie der Flächennutzungsplanänderung liegt vor. Den Plänen liegt der aktuelle Stand der Bauplanung zugrunde, sodass nun die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 4 Abs. 1 sowie 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden könnte.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flur-Nr. 354 sowie eine Teilfläche der Flur-Nr. 437/2 (Neue Straße), jeweils Gemarkung Großenseebach. Der Vorentwurf des Bebauungsplans sieht vor, für das Baugrundstück eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr festzusetzen; weitere Teile des Grundstücks sollen als Ausgleichsfläche festgesetzt werden.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Großenseebach" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen, sowie die 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB einzuleiten. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zu den Vorentwürfen der beiden Bauleitpläne zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt auf dieser Basis, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 sowie 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Durchführung dieser Beteiligungsschritte Ergänzungen und Konkretisierungen an den Vorentwürfen vorzunehmen.
Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die vorstehenden Verfahrensschritte vorzubereiten und durchzuführen.
TOP 5: | Antrag auf Bauleitplanung für Wohngebäude mit (ambulant) betreutem Wohnen auf Flur Nr. 31 |
Ein privater Investor möchte auf einem privaten Grundstück (Flurstück Nr. 31/1 in der Gemarkung Großenseebach) eine Bebauung mit mehreren Gebäuden für ein Projekt zum (ambulanten) betreuten Wohnen zu realisieren. Für dieses Grundstück besteht die allseits bekannte Vorkaufsrechtssatzung der Gemeinde.
Um Planungssicherheit zu erhalten, hat der Projektentwickler nun einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens bei der Gemeinde gestellt. Hier kommt ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in Betracht
Geplant ist auf dem Grundstück aktuell folgende Bebauung:
Nach zahlreichen Fragen und ausführlicher Diskussion im Gremium legte die Verwaltung noch einmal die Vorteile des vorgeschlagenen Beschlusses für die Gemeinde dar. Der (vorhabenbezogene) Bebauungsplan gibt der Gemeinde Sicherheit, Mitbestimmung und Kostenersparnis.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat stimmt einer Bauleitplanung für das Grundstück Fl. Nr. 31 der Gemarkung Großenseebach zu. Die Kosten hierzu müssen vom Antragsteller übernommen werden. Verwaltung und Bürgermeister werden beauftragt, ein entsprechendes Angebot für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzuholen, einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen und das Verfahren einzuleiten.
TOP 6: | Bauanträge |
Dem zur Errichtung einer Kleingarage für Firmenfahrzeuge erteilt der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen im Genehmigungsfreistellungsverfahren. Dem Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan (Errichtung einer zwei Meter hohen Einfriedung) gab dem Gremium ebenfalls einstimmig statt. (Gemeinderat Steffen Schaub nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an dieser Abstimmung teil.)
TOP 7: | Verabschiedung der aus dem Gemeinderat ausscheidenden Gemeinderäte |
Herr Erster Bürgermeister Jäkel verabschiedete die ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder Andreas Seeberger (CSU, 18 Jahre), Christian Schmitt (CSU, 6 Jahre), Jan Kracker (CSU, 6 Jahre), Oliver Hees (MfG, 10,5 Jahre), Heike Weiser (FW, 18 Jahre) und Rudi Riedel (FW, 18 Jahre) mit herzlichen und anerkennenden Worten. Den Zweiten Bürgermeister Rudi Riedel würdigte er nochmals gesondert. Allen überreichte der Erste Bürgermeister abschließend ein kleines Präsent als Dankeschön für die geleistete ehrenamtliche Arbeit im Gremium, deren Dauer bis zu 18 Jahre (3 Legislaturperioden) umfasste.
Der Erste Bürgermeister informierte, dass:
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet wahrscheinlich erst im Mai (vorauss. 27.05.26) statt. Dabei wird es sich um die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates handeln. Im April wird – auch wegen der Osterferien wahrscheinlich keine Sitzung des Gemeinderates stattfinden. (Stand bei Redaktionsschluss des Mitteilungsblattes Ende März)
Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.grossenseebach.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS).