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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Ausgabe 534/2026
Aus der Verwaltungsgemeinschaft
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Aus der Verwaltungsgemeinschaft

 

Am 01.01.2026 ist das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes in Kraft getreten. Ab 01. Juli 2026 führt dieses Gesetz u.a. auch ein Entgelt für Grundwasserentnahmen ein, den sogenannten Wassercent (neue Art. 78 – 81, Art. 100 Abs. 3 des Bayerischen Wassergesetzes, BayWG).

Wer im Freistaat Bayern demnach Grundwasser entnimmt oder verbraucht, muss künftig eine Abgabe von einheitlich zehn Cent pro Kubikmeter dafür bezahlen, also Wasserversorger, Wasserzweckverbände und Nutzer eigener Brunnen, auch Unternehmen und die Industrie. Entgeltpflichtig sind dabei Entnahmen über einer Freimenge von 5.000 Kubikmeter pro Jahr.

Laut Umweltministerium startet die erste Erhebung am 01. Juli 2026 und geht bis zum Jahresende. Die ersten Zahlungen erfolgen demnach 2027.

Privathaushalte, die das Wasser von der Wasserversorgung beziehen, sind im Kontext des Wasserentnahmeentgelts bzw. Wassercent keine Entnehmer, sondern werden direkt von den Wasserversorgern an den Kosten beteiligt.

Bei einer vierköpfigen Familie beispielsweise mit einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von knapp 140 Litern pro Person und Tag kommen auf Privathaushalte rund fünf Euro pro Person und Jahr an zusätzliche Kosten hinzu.