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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Ausgabe 535/2026
Aus der Verwaltungsgemeinschaft
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Aus der Gemeinschaftsversammlung - Sitzung vom 30.06.2026

Ernennung der Zweiten Bürgermeisterin aus Großenseebach Julia Klöhn zur Standesbeamtin.

Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse

Keine Bekanntgaben.

Beschlüsse

TOP 02 Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden

Gemäß der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (VGemO) werden der Gemeinschaftsvorsitzende und sein Stellvertreter auf die Dauer ihres gemeindlichen Amtes gewählt mit der Maßgabe, dass sie ihr Amt bis zum Amtsantritt der neu Gewählten ausüben (Art. 35 Abs. 2 Satz 2 KommZG). Die Gemeinschaftsversammlung wählt in dieser Sitzung aus ihrer Mitte einen der beiden Ersten Bürgermeister zum Gemeinschaftsvorsitzenden.

Die durchgeführte geheime Wahl brachte folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmzettel: 9

davon gültig: 9

davon ungültig: -

Auf Herrn Bürgermeister Jäkel entfielen 2 Stimmen, auf Herrn Bürgermeister Gotthardt 7 Stimmen. Damit war Herr Erster Bürgermeister Axel Gotthardt zum Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt. Er nahm auf Befragen die Wahl an und dankte für das Vertrauen.

TOP 03 Wahl des stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden

Für das Amt des stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden machten die Gemeinschaftsräte Vorschläge aus den Reihen der Gemeinschaftsversammlung. Stephan Schaub schlug Anja Willert vor. Der Vorschlag von Carina Geist lautete Jürgen Jäkel.

Die durchgeführte geheime Wahl brachte folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmzettel: 9

davon gültig: 9

davon ungültig: -

Auf Anja Willert entfielen 6 Stimmen, auf Jürgen Jäkel 3 Stimmen. Damit war Anja Willert (Zweite Bürgermeisterin Heßdorf) zur stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt. Sie nahm auf Befragen die Wahl an und dankte für das Vertrauen.

TOP 04 Erlass einer Geschäftsordnung

Die bislang geltende Geschäftsordnung in der Fassung vom 23.09.2020 bedurfte einiger Anpassungen. Dies betraf neben einigen redaktionellen Änderungen vor allem die Bestimmungen, bzgl. der „Wertgrenze“ des VG-Vorsitzenden, also bis zu welchem Betrag er in eigener Zuständigkeit und ohne Beschluss der Gemeinschaftsversammlung z.B. Aufträge erteilen darf. Die Grenze lag bislang bei 7.500 Euro. Im Hinblick auf die Anpassungen der „Wertgrenzen“ der jeweiligen Ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden in den konstituierenden Gemeinderatssitzungen sollte eine solche Anpassung auch für den VG-Vorsitzenden erfolgen. Die Verwaltung schlug vor, den Wert auf 15.000 Euro anzuheben.

Beschluss (einstimmig):

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Geschäftsordnung in der Fassung vom 30.06.2026; die Geschäftsordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 1).

TOP 05a Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses, hier: Anzahl der Mitglieder

Der Rechnungsprüfungsausschuss bestand bisher aus 4 Mitgliedern, wobei jede Gemeinde zwei Vertreter stellte. Es wird vorgeschlagen, diese Regelung beizubehalten.

Beschluss (einstimmig):

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung; jede Gemeinde stellt zwei Vertreter.

TOP 05b Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses, hier: Bestellung der Mitglieder

Für den Ausschuss werden folgende Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung vorgeschlagen:

Gemeinde Heßdorf:

ordentliches Mitglied: Markus Windisch, Erich Biermann

Vertreter: Matthias Scholz

Gemeinde Großenseebach:

Ordentliches Mitglied: Claudia Doenitz, Stephan Schaub

Vertreter: Carina Geist

Beschluss (einstimmig):

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, die vier vorgeschlagenen Personen als Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestellen.

TOP 05c Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses, hier: Bestimmung des Vorsitzenden

Gemeinschaftsversammlungsrat Stephan Schaub schlug die Rätin Claudia Doenitz als Vorsitzende für den Rechnungsprüfungsausschuss vor.

Beschluss (einstimmig):

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, Claudia Doenitz als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestellen.

TOP 06 Bestellung von Eheschließungsstandesbeamten

Gemeinden können ihre Bürgermeister ohne besondere Prüfung als Standesbeamte bestellen, wenn sie ausschließlich Trauungen und Lebenspartnerschaften beurkunden. Diese Bestellung endet mit ihrer Amtszeit.

Da die Amtszeit von Jürgen Jäkel als (ehrenamtlicher) Erster Bürgermeister von Großenseebach am 30. April 2026 endete, war trotz seiner Wiederwahl (nun als hauptamtlicher Bürgermeister der Gemeinde) eine neue Bestellung erforderlich.

Der Gemeinderat Großenseebach hat in seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 beschlossen, Ersten Bürgermeister Jürgen Jäkel und Zweite Bürgermeisterin Julia Klöhn der VG Heßdorf als Eheschließungsstandesbeamte vorzuschlagen. Diese Bestellungen muss nun auch die Verwaltungsgemeinschaft formal beschließen.

Die Amtszeit Axel Gotthardt als Erstem Bürgermeister von Heßdorf läuft bis 2032, daher ist dort keine neue Bestellung nötig.

 

 

Beschluss (einstimmig):

Die Gemeinschaftsversammlung bestellt gemäß § 1 Abs. 1 AVPStG Herrn Erster Bürgermeister Jürgen Jäkel und Frau Zweite Bürgermeisterin Julia Klöhn auf jederzeitigen Widerruf zu Standesbeamten mit der Aufgabenbeschränkung „Vornahme von Eheschließungen – Begründung von Lebenspartnerschaften“.

TOP 07 Erlass einer Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Die Entschädigungsfragen der VG sind zwingend durch Satzung zu regeln. Ein entsprechender Satzungsentwurf liegt der Gemeinschaftsversammlung vor.

TOP 07a Festlegung der Entschädigung für den Gemeinschaftsvorsitzenden

In der Wahlperiode 2014 – 2020 erhielt der Gemeinschaftsvorsitzende eine Entschädigung in Höhe von 812,89 Euro. Im Hinblick auf die allg. Lohn- und Preisentwicklung und auf die weiterhin wachsende Arbeitsbelastung des Gemeinschaftsvorsitzenden schlägt die Verwaltung vor, eine Entschädigung in Höhe von 850 Euro festzulegen.

Beschluss (einstimmig):

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, die Entschädigung des Gemeinschaftsvorsitzenden für seine Tätigkeit als Vorsitzender und als Leiter der Verwaltung auf 850 Euro festzusetzen. Diese Entschädigung nimmt an der allgemeinen Besoldungserhöhung im öffentlichen Dienst teil. Alle anfallenden Dienstfahrten sind hiermit abgegolten.

(Herr Gemeinschaftsvorsitzender Axel Gotthardt nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Diskussion und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes teil. Die Sitzungsleitung dieses Punktes übernahm die stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende Anja Willert.)

TOP 07b Festlegung der Entschädigung für die stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende

In der Wahlperiode 2014 – 2020 erhielt der stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende eine Entschädigung in Höhe von 30% des Gemeinschaftsvorsitzenden. Die Verwaltung schlägt vor, das beizubehalten.

Beschluss (einstimmig):

Die stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende erhält für ihre Tätigkeit als stellvertretende Vorsitzende und stellvertretende Leiterin der Verwaltung eine monatliche Entschädigung in Höhe von 255 Euro. Diese Entschädigung nimmt an der allgemeinen Besoldungserhöhung im öffentlichen Dienst teil. In dieser Entschädigung sind alle anfallenden Dienstfahrten enthalten.

(Die stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende Anja Willert nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Diskussion und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes teil.)

TOP 07c Festlegung der Sitzungsentschädigung

Die Sitzungsentschädigung war zuletzt mit Beschluss vom 24.06.2020 auf 40,00 Euro pro Sitzung festgelegt worden. Die Verwaltung schlägt vor, die Höhe des Sitzungsgeldes beizubehalten.

Beschluss (einstimmig):

Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung erhalten für ihre Tätigkeit als pauschale Abgeltung für die Teilnahme an den Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung oder ihrer Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 Euro.

TOP 07d Satzungsbeschluss

Beschluss (einstimmig):

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 1).

TOP 8 Bestellung der Verwaltungsangestellten Angelika Hüller zur Standesbeamtin der VG Heßdorf

Dem Standesamt der VG Heßdorf gehen in absehbarer Zeit zwei Standesbeamte verloren: Eine Kollegin scheidet mittelfristig aus dem Bereich aus, ein anderer Kollege geht Ende 2026 in Rente. Um einen Engpass wie 2019 zu vermeiden, sollten stets mindestens drei Standesbeamte bestellt sein.

Verwaltungsangestellte Angelika Hüller hat den vorgeschriebenen Einführungslehrgang für Standesbeamte erfolgreich absolviert. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat ihr eine Ausnahmegenehmigung in Aussicht gestellt, da sie den normalerweise erforderlichen Beschäftigtenlehrgang II noch nicht abgeschlossen hat. Sobald diese Genehmigung erteilt ist, kann Frau Hüller zur Standesbeamtin bestellt werden, was angesichts der Personalsituation erforderlich ist.

Beschluss (einstimmig):

Frau Angelika Hüller wird – vorbehaltlich einer zu erteilenden Ausnahmegenehmigung der Fachaufsicht des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt – gemäß § 1 AVPStG zur Standesbeamtin des Standesamts der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf bestellt.

TOP 9 Verschiedenes

Keine Bekanntgaben

Nächste Sitzungstermine

Die nächste planmäßig Sitzung der Gemeinschaftsversammlung findet voraussichtlich im 4. Quartal 2026 im Rathaus Heßdorf statt.