Titel Logo
Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Ausgabe 536/2026
Aus der Verwaltungsgemeinschaft
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Pflicht zur Straßenreinigung

KI generiert

Gemeinsam für saubere und sichere Wege

Mit dem bevorstehenden Herbst stehen für Grundstückseigentümer wieder gewohnte Herausforderungen an: Fallendes Laub hüllt Gehwege in ein buntes Kleid, und die ersten kräftigen Herbstregen kündigen sich an. Aus diesem Anlass möchten die Gemeinden Heßdorf und Großenseebach alle Bürgerinnen und Bürger wieder an die Regelungen der jeweiligen Straßenreinigungsverordnung erinnern.

Eine regelmäßige Straßenreinigung sorgt nicht nur für ein gepflegtes Ortsbild, sondern dient vor allem der Verkehrssicherheit und dem Hochwasserschutz.

Worauf ist im Herbst besonders zu achten?

  • Laub und Rutschgefahr: Nassgewordenes Laub auf Gehwegen verwandelt sich schnell in einen gefährlichen Schmierfilm. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die angrenzenden Gehwege (oder den seitlichen Fahrbahnrand, falls kein Gehweg vorhanden ist) regelmäßig von Laub und Unrat zu befreien, um Stürze von Fußgängern zu verhindern.
  • Sinkkästen und Einläufe freihalten: Bei Starkregen muss das Oberflächenwasser ungehindert abfließen können. Bitte achten Sie darauf, dass Rinnen, Straßeneinläufe und Sinkkästen im Bereich Ihres Grundstücks nicht durch Laub, Grünschnitt oder Kehrgut verstopft werden. Ein verstopfter Einlauf kann bei Plötzlichem Starkregen schnell zur Überflutung von Keller- und Garageneinfahrten führen.
  • Kein Abfall in die Rinne: Das Zusammenkehren von Laub oder Straßenunrat in die Straßenrinne oder auf den Nachbargrundstück ist nicht gestattet. Kehrgut gehört in die Biomülltonne, auf den eigenen Kompost oder zur Grüngutsammelstelle.

Wer ist verantwortlich?

Die Pflicht zur Reinigung der Gehwege und der angrenzenden Straßenteile ist in den Verordnungen der Gemeinden Heßdorf und Großenseebach auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Die Reinigung muss regelmäßig durchgeführt werden; Näheres regeln die jeweiligen Verordnungen, die Sie unter www.vg-hessdorf.de/satzungen finden.

Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern herzlich für Ihre Mithilfe und Ihren Beitrag zu sauberen und sicheren Straßen in unseren Gemeinden!