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Bürgerinfo Gemeinde Rohrbach
Ausgabe 1/2023
Aus dem Rathaus
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Grabmalprüfungen auf den gemeindlichen Friedhöfen

In den kommenden Wochen finden die Grabmalprüfungen auf den gemeindlichen Friedhöfen statt. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat die Gemeinde Rohrbach als Friedhofsträger die Aufgabe alle Grabmale auf deren Standfestigkeit, gemäß den Unfallverhütungsvorschriften -Friedhöfe und Krematorien- zu überprüfen, um etwaigen Unfallgefahren für die Friedhofsbesucher wirksam begegnen zu können. Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben unter anderem vor, dass einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale überprüft wird. Die Prüfung erfolgt beschädigungsfrei mit modernsten Geräten. Dabei ist es erforderlich, dass die Grabmale den Druck von 0,3 kN Stand halten. Es erfolgt keine Rüttelprobe (mit der Hand am Grabmal rütteln).

Gleichzeitig appellieren wir an alle Nutzungsberechtigten auch selbst den Grabstein regelmäßig auf versteckte Mängel zu überprüfen, da Frost, starke Regenfälle, Senkungen durch Hohlräume, eindringende Wurzeln oder frisch ausgehobene Gräber in der Nachbarschaft erfahrungsgemäß die Standsicherheit erheblich beeinträchtigen können. Dem Nutzungsberechtigten obliegt die Sorgfaltspflicht für den gefahrlosen Zustand der Grabstätte. Die Sorgfaltspflicht beinhaltet auch die Haftung bei Unfällen. Die Kontrolle durch den Friedhofsträger befreit den Grabnutzungsberechtigten nicht von seiner Verpflichtung.

Um mögliche Gefahren für die Hinterbliebenen zu vermeiden, wurde das unabhängige Sachverständigenbüro Manfred Becker aus Weilmünster beauftragt, diese Maßnahme im Auftrag und auf Kosten der Gemeinde Rohrbach zu übernehmen.

Alle nicht standsicheren Grabmalanlagen erhalten einen aufgeklebten Warnhinweis. Zusätzlich werden alle Nutzungsberechtigten der beanstandeten Grabmale durch die Friedhofsverwaltung schriftlich benachrichtigt.

Sollte sich herausstellen, dass das Grabmal nicht mehr standfest ist, muss dies schnellstens durch ein zugelassenes Fachunternehmen sachgemäß befestigt werden. Ist die Standfestigkeit nicht mehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewährleistet, ist das Grabmal vorübergehend umzulegen.