Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11.10.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 „Solarpark Gambach“ samt 12. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Geplant ist die Errichtung eines Solarparks nördlich von Gambach. Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nrn. 63, 74, 74/1 und 75 der Gemarkung
Gambach.
Der Solarpark erstreckt sich auf einer Gesamtfläche von ca. 21 ha mit einer Anlagenleistung von ca. 23.500 kWp.
Die jährliche Leistung beläuft sich auf etwa 27.357.440 kWh, was einer Versorgung von rund 7.800 Haushalten entspricht.
Der Bebauungsplanentwurf mit seinen Anlagen wurde nach vorausgegangener frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) vom Gemeinderat in der Sitzung vom 24.07.2024 gebilligt.
Als nächster Verfahrensschritt steht die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) an. Das Bebauungsplanverfahren sowie die Flächennutzungsplan-Änderung werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Es besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan (in der Fassung vom 24.07.2024), Begründung mit Umweltbericht (i.d.F. v. 24.07.2024), spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (i.d.F. v. 15.11.2023), geotechnische Stellungnahme zur Fundierung (i.d.F. v. 15.05.2024), Blendgutachten (i.d.F. v. 12.01.2024) sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen können in der Zeit vom
16. September 2024 bis einschließlich 23. Oktober 2024
im Internet unter www.rohrbach-ilm.de/News/Amtliche Bekanntmachungen einzusehen.
Zudem besteht für die Öffentlichkeit im selbigen Auslegungszeitraum während den Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr sowie Mittwoch zusätzlich von 14 - 18 Uhr) die Möglichkeit der Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus, Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 13 (frei Gambach Solarpark zugänglicher Raum) oder wahlweise Zimmer Nr. 6 (Bauamtsleitung). Es besteht hierbei die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Während der Veröffentlichungsfrist können Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch an bauamt@rohrbach-ilm.de abgegeben werden, können jedoch auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rohrbach eingereicht werden.
Für Fragen steht Ihnen das Bauamt der Gemeinde Rohrbach unter Tel. 08442/9670-35 oder
bauamt@rohrbach-ilm.de zur Verfügung.