Ausgabe 11/2025
Aus dem Rathaus
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Straßen- und Gehwegreinigung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bitte denken Sie daran, dass die Reinhaltung von Gehwegen und Straßen eine gemeinsame Aufgabe ist. Als Anlieger sind Sie verpflichtet, die im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführten Flächen regelmäßig bzw. bei Bedarf zu säubern.
Dazu gehört:
- Das Fegen von Gehwegen sowie das Entfernen von Kehricht, Schlamm und Unrat.
- Die Beseitigung von Laub im Herbst, insbesondere wenn es die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte.
- Das Entfernen von Gras, Unkraut und Moos aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper.
- Das Freihalten von Abflussrinnen und Kanaleinläufen nach Unwettern oder bei Tauwetter.
Die Reinigungsarbeiten sollen in den meisten Fällen bis zur Straßenmitte durchgeführt werden.
Ob das bei Ihnen auch der Fall ist, können Sie in der aktuellen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen auf unserer Homepage nachlesen.