Derzeit nehmen die Kolleginnen im Ordnungsamt vermehrt Parkbeschwerden auf. Insbesondere wird oft das Parken in Kurvenbereichen – zu Recht – äußerst kritisch gesehen. Rechtlich gesehen ist es nach § 12 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung so, dass wer in Bereichen von engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve parkt, mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro bzw. mit bis zu 55 Euro Geldbuße rechnen muss. Als eng ist jede Straßenstelle zu betrachten, wenn weniger als 3,05 Meter Platz für die durchfahrenden Fahrzeuge bleibt. Unübersichtlich wird es dann, wenn der fließende Verkehr nicht mehr einschätzen kann, ob der Verkehrsraum vor dem geparkten Fahrzeug frei ist.
In diesem Zusammenhang möchten wir ebenso darauf hinweisen, dass Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtmasse innerhalb geschlossener Ortschaft in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen regelmäßig dort nicht parken dürfen!
Die Gemeinde Rohrbach wird bei häufigerem Auftreten der Probleme die Polizei in der Sache involvieren – dies und dass damit verbundene Bußgeld können Sie vermeiden, indem Sie alle eigenverantwortlich darauf achten, dass Ihr geparktes Fahrzeug keine weiteren Verkehrsteilnehmer behindert oder einschränkt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!