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Rohrbach
Ausgabe 3/2026
Aus dem Rathaus
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Entfall der Übermittlungssperre der Daten an die Bundeswehr

Zum 01.01.2026 wurde die Aussetzung der Wehrpflicht wieder aufgehoben.

Eine Übermittlung durch die Meldebehörde entfällt damit nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG).

Die bisher eingetragen Übermittlungssperren für die Datenübermittlung an das Personalmanagement der Bundeswehr wurden gelöscht.

Es können nur noch folgende Übermittlungssperren eingetragen werden für:

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öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften als Familienangehöriger eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft

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Mandatsträger, Presse oder Rundfunk anlässlich von Alters- oder Ehejubiläen

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Parteien

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Auskunft an die Adressbuchverlage

Bereits eingetragene Übermittlungssperren hierzu bleiben gültig und eingetragen.

Die Widersprüche sind bei den Meldebehörden einzulegen. Sie können die Eintragung beim Bürgerservice im Rathaus auf Zimmer Nr. 2 oder auf unserer Homepage (Rathaus & Service – Onlinedienste – Melderegister, Beantragung einer Übermittlungssperre) beantragen.

Bei Rückfragen stehen ihnen gerne unsere Mitarbeiter vom Bürgerservice zur Verfügung Tel: 08442-9670-88 oder buergerservice@rohrbach-ilm.de