Zum 01.01.2026 wurde die Aussetzung der Wehrpflicht wieder aufgehoben.
Eine Übermittlung durch die Meldebehörde entfällt damit nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG).
Die bisher eingetragen Übermittlungssperren für die Datenübermittlung an das Personalmanagement der Bundeswehr wurden gelöscht.
Es können nur noch folgende Übermittlungssperren eingetragen werden für:
| - | öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften als Familienangehöriger eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft |
| - | Mandatsträger, Presse oder Rundfunk anlässlich von Alters- oder Ehejubiläen |
| - | Parteien |
| - | Auskunft an die Adressbuchverlage |
Bereits eingetragene Übermittlungssperren hierzu bleiben gültig und eingetragen.
Die Widersprüche sind bei den Meldebehörden einzulegen. Sie können die Eintragung beim Bürgerservice im Rathaus auf Zimmer Nr. 2 oder auf unserer Homepage (Rathaus & Service – Onlinedienste – Melderegister, Beantragung einer Übermittlungssperre) beantragen.
Bei Rückfragen stehen ihnen gerne unsere Mitarbeiter vom Bürgerservice zur Verfügung Tel: 08442-9670-88 oder buergerservice@rohrbach-ilm.de