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Rohrbach
Ausgabe 4/2024
Aktuelles aus der Gemeinde Rohrbach
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Rohrbacher Sportgelände soll stufenweise umgestaltet werden

Diese Planvariante zeigt gemeinsames Sportheim und Tennishalle.

Diese Planvariante zeigt Sportheim von der Tennishalle getrennt.

Überholte Heizung, veraltete Sanitäranlagen, undichtes Dach in der Tennishalle … das Rohrbacher Sportgelände ist in die Jahre gekommen und muss neugestaltet werden, das steht außer Frage. Doch wie kann ein solches Großprojekt umgesetzt werden? Der erste Schritt wurde getan – durch das Ingenieurbüro Wipflerplan wurden zukunftsfähige Pläne erstellt. Möglich wurde dies durch eine LEADER-Förderung; 50 Prozent der zuwendungsfähigen Planungskosten werden durch LEADER finanziert.

Nun stellte Wipflerplan am 6. März 2024 dem Gemeinderat mehrere Planvarianten vor. Eingeflossen sind die Ideen des vorangegangenen Workshops, der im Juli 2023 zusammen mit den betroffenen Vereinen, weiteren Nutzergruppen, der Gemeinde und Wipflerplan stattfand. Ein weiteres Treffen hierzu gab es im Oktober 2023.

Das neue Konzept sieht eine komplette Neugestaltung vor. Tennishalle und Sportheim sollen aller Voraussicht nach neu gebaut werden, da die Bausubstanz der jetzigen Gebäude marode ist. Zwei Varianten stehen im Raum: als gemeinsames Zentralgebäude oder getrennt. Das Vereinsheim soll modern, barrierefrei und hochwassergeschützt gestaltet werden. Die Fußballfelder sollen teilweise neu angeordnet werden. Der Sportplatz der Zukunft wird mehr als öffentliches Erholungsgebiet gesehen, sodass ein Volleyballfeld, ein Pumptrack (Mountainbikestrecke), Skaterplatz usw. Platz finden sollen. Um Platz zu gewinnen, wird überlegt, den Weiher zu verfüllen.

Der Gemeinderat hat dem Konzept zugestimmt. Umgesetzt werden kann es aufgrund des Umfangs nur Stück für Stück in mehreren Baustufen. Größte Herausforderung wird die Finanzierung des Millionenprojekts sein. Die Gemeinde hat angekündigt, für öffentliche Wege und Sportanlagen wie z.B. Skaterplatz und Volleyball-Feld die Kosten zu übernehmen. Außerdem wird sie im Rahmen der Sportförderrichtlinien einen Zuschuss für die Errichtung oder Sanierung der Vereinsgebäude geben (Höhe abhängig von den aktuellen finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde). Darüber hinaus reichen die beteiligten Vereine Anträge bei verschiedenen Förderstellen ein.

Nun liegt es an den Vereinen, sich auf eine der Varianten festzulegen, einen möglichen Zeitplan aufzustellen und die Finanzierung zu klären. Sobald diese Grundsatzentscheidungen gefällt sind, geht es an die Bauleitplanung.

Zwei Planvarianten stehen aktuell für den Sportplatz zur Auswahl: