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Rohrbach
Ausgabe 4/2024
Aus dem Rathaus
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Anzeige über das Abbrennen von offenen Feuern

Offene Feuer müssen angemeldet werden! Egal ob das Abbrennen von Reisig und Grünschnitt oder ein Osterfeuer - außerhalb der bebauten Ortsfläche ist das Feuer der Gemeinde Rohrbach rechtzeitig vorher anzuzeigen. Wir informieren dann die örtliche Feuerwehr sowie Polizei über Ort und Uhrzeit des Feuers, wodurch kostenpflichtige Fehleinsätze der Feuerwehr vermieden werden, falls es zu einer vermeintlichen Meldung eines Brandes kommen sollte.

Bitte melden Sie das Feuer mindestens zwei Arbeitstage vorher bei uns schriftlich an. Das Formular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Rohrbach unter www.rohrbach-ilm.de à Rathaus & Service à Formulare & Anträge à Ordnungsamt & Gewerbeamt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Hauptmann, Telefon 08442 9670 -17 oder per E-Mail an Ordnungsamt@rohrbach-ilm.de