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Rohrbach
Ausgabe 4/2025
Vereine und Verbände
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Abschaffung des Jugendfischereischeins

Zukünftig ohne Jugendfischereischein:Vereinfachung für Bayerns Fischernachwuchs

Seit dem 1. Januar 2025 können Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren in Bayern ohne Jugendfischereischein angeln.

Dies bringt erhebliche Erleichterungen für Familien und die Nachwuchsförderung in der Angelfischerei.

„Künftig dürfen alle Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren in verantwortlichere Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst angeln - ganz ohne bürokratische Hürden. Der bisher erforderliche Antrag bei der Gemeinde, die Zahlung einer Verwaltungsgebühr und der Fischereiabgabe fallen damit weg. Das entlastet die Familien und erleichtert den Zugang zum Angeln für unsere Fischerinnen und Fischer von morgen“ erklärte die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.

Minderjährige benötigen nun lediglich einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer und die Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Das bisherige Antragsverfahren sowie die Verwaltungsgebühren entfallen.