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Rohrbach
Ausgabe 5/2024
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören.

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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen.

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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk sowie an die Bürgerinformation.

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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes im Einwohnermeldeamt des Rat-hauses zu den allgemeinen Öffnungszeiten vornehmen oder alternativ auf der Homepage der Gemeinde Rohrbach mittels Onlineantrag (Serviceportal).

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bürgerservices unter der Nummer 08442 9670-88 oder der E-Mail Buergerservice@rohrbach-ilm.de zur Verfügung.