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Rohrbach
Ausgabe 7/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Noch bis 15. Juli gilt eine besondere Aufsichtspflicht und ein Anleingebot für Hunde auf und an allen Grünflächen.

Um die wildlebenden Tiere zu schützen, sollten Hunde in der Brut- und Setzzeit an der Leine geführt werden. Dies gilt sowohl in Wald und Flur, als auch auf allen anderen freien Grünflächen wie beispielsweise Wiesen.

Stöberende Hunde können die brütenden, aufziehenden oder gebärenden Wildtiere stören und so die Nachkommen gefährden. Daher sind Hundehalter aufgefordert, Rücksicht zu nehmen und die Hunde nicht frei herumlaufen zu lassen.

Danke für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.