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Rohrbach
Ausgabe 8/2026
Aus dem Gemeinderat
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Rohrbach sichert Betreuungsplätze und passt Elternbeiträge zum neuen Betreuungsjahr an

 

Auch im kommenden Betreuungsjahr 2026 / 2027 kann die Gemeinde Rohrbach allen Kindern aus dem Gemeindebereich einen Betreuungsplatz anbieten. Aktuell gehen immer noch vereinzelt Anmeldungen ein, die berücksichtigt werden konnten, da derzeit noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Damit bietet Rohrbach Familien weiterhin eine verlässliche und wohnortnahe Betreuung.

 

Zum 1. September 2026 treten gleichzeitig einige Änderungen bei den Elternbeiträgen in Kraft. Hintergrund sind zum einen die tariflich bedingten Kostensteigerungen im öffentlichen Dienst, zum anderen Änderungen bei der staatlichen Finanzierung der Kindertagesbetreuung.

Neue Rahmenbedingungen durch den Freistaat Bayern

Zum 1. Januar 2025 wurde das Bayerische Familiengeld eingestellt. Das angekündigte Kinderstartgeld wurde nicht eingeführt. Für Familien bleibt weiterhin das einkommensabhängige Krippengeld bestehen.

Mit der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG), die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, wird die Finanzierung der Kindertagesbetreuung neu organisiert. Die staatlichen Mittel werden künftig über den sogenannten Qualitätsbonus direkt an die Einrichtungen ausbezahlt. Der bisherige staatliche Beitragszuschuss von 100 Euro monatlich für Kindergartenkinder ist in dieses neue Fördersystem integriert. Die Gemeinde Rohrbach hat sich entschieden, ihren Familien den Zuschuss weiterhin zu gewähren, sodass die 100 Euro wie bisher direkt vom Elternbeitrag abgezogen werden. So sollen Familien entlastet werden.

Anpassung der Elternbeiträge

Die Kindertageseinrichtungengebührensatzung der Gemeinde sieht vor, dass die Benutzungsgebühren regelmäßig entsprechend der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst (TVöD) angepasst werden. Aufgrund der Tarifsteigerungen der Jahre 2025 und 2026 ergeben sich Mehrkosten von insgesamt 7,9 Prozent.

Gleichzeitig wurde das Gebührenniveau mit den umliegenden Gemeinden verglichen. Während die Kindergartengebühren in Rohrbach bislang im unteren Bereich lagen, waren die Krippengebühren vergleichsweise höher. Die neue Gebührenstruktur sorgt daher für eine ausgewogenere Verteilung.

Gebühren Kindergarten

Die Kindergartengebühren in der Kategorie 3 bis 4 Stunden werden von 117 Euro auf 150 Euro erhöht. Jede weitere Buchungsstunde wird um 15 Euro zu erhöht, um sich an das Gebührenniveau der umliegenden Gemeinden anzunähern. Der bisherige Beitragszuschuss über 100 Euro bleibt, wie soeben erläutert, erhalten.

Gebühren Kinderkrippe

Die erste Buchungskategorie wird von 230 auf 250 Euro erhöht und jede weitere Kategorie in 40-Euro-Schritten. Dadurch soll der große Abstand zwischen den Kategorien verringert werden. Dies führt zudem in den mittleren und oberen Kategorien zu einer finanziellen Entlastung der Eltern und es wird eine Angleichung an die umliegenden Gemeinden erreicht.

Einführung einer Geschwisterermäßigung

Zur finanziellen Entlastung von Familien führt die Gemeinde eine Geschwisterermäßigung ein. Für das zweite gleichzeitig in einer gemeindlichen Kindertageseinrichtung betreute Kind reduziert sich der Elternbeitrag um 20 Prozent. Für jedes weitere gleichzeitig betreute Kind wird eine Ermäßigung von 50 Prozent gewährt. Damit werden insbesondere Familien mit mehreren Kindern spürbar entlastet.

Zustimmung der Elternbeiräte

Die geplanten Änderungen wurden im Rahmen einer Anhörung gemeinsam mit den Elternbeiräten des Kindergartens „Sternschnuppe“, des Kindergartens „Löwenzahn“, des Kinderhauses „Tabeki“ und der Kinderkrippe „Sonnenschein“ beraten. Die Elternvertretungen haben der vorgeschlagenen Neuregelung zugestimmt.

Die Elternbeiräte der beiden gemeindlichen Kitas haben im Nachgang schriftlich Stellung genommen und die geplanten Änderungen ausdrücklich begrüßt. Besonders positiv bewertet wurden die Einführung einer Geschwisterermäßigung sowie die Zusicherung, dass der staatliche Beitragszuschuss von 100 Euro auch künftig vollständig an die Familien weitergegeben wird. Ebenfalls hervorgehoben wurden die ausgewogenere Gestaltung der Gebührenstruktur zwischen Kindergarten und Kinderkrippe sowie der offene, konstruktive Austausch mit der Gemeinde im Rahmen des Beteiligungsverfahrens. Nach Auffassung der Elternbeiräte stellt die nun vorgeschlagene Lösung einen ausgewogenen Kompromiss dar, der sowohl die langfristige Sicherung der Betreuungsqualität als auch die finanzielle Belastung der Familien angemessen berücksichtigt.

Mit den Anpassungen stellt die Gemeinde Rohrbach die langfristige Finanzierung und Qualität der Kinderbetreuung sicher und schafft eine familienfreundlichere Gebührenstruktur. Gleichzeitig bleibt das Angebot der Kinderbetreuung auf hohem Niveau erhalten - und auch im kommenden Betreuungsjahr sind noch Betreuungsplätze in den gemeindlichen Einrichtungen verfügbar.