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Rohrbach
Ausgabe 9/2024
Aus dem Rathaus
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Hunde und ihr „Geschäft“

Auf die Problematik der Verunreinigung der öffentlichen Grünanlagen, Spielplätze sowie der Straßen und Gehwege haben wir bereits des Öfteren hingewiesen. Leider müssen wir feststellen, dass unsere Hinweise allzu schnell wieder in Vergessenheit geraten.

Vermehrt erhielten wir die Information, dass im Grünstreifen des Maibaums in Rohrbach und bei den Ortseingängen von Fahlenbach Hundekot vorzufinden ist!

Alle Hundebesitzer werden deshalb wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die Verunreinigung der öffentlichen Plätze sowie der Straßen und Gehwege durch Hundekot, z. B. durch das Bayerische Straßen- und Wegegesetz und auch durch die gemeindliche Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen, verboten ist. Wir möchten an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass im Falle eines Verstoßes ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird!

Dieses Verbot gilt selbstverständlich auch dann, wenn Kinder die Hunde „Gassi führen“. Wir bitten – ausgegebenem Anlass - deshalb die Eltern auch ihre Kinder entsprechend zu informieren.