Am 13.05.2025 hat die bayerische Staatsregierung die Verordnung zur Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung beschlossen, die zum
01.06.2025 in Kraft getreten ist; Hintergrund ist die Vermeidung von Doppelführungen sowie zur Verschlankung des gaststättenrechtlichen Prüfverfahrens im Rahmen von Veranstaltungen.
Bisher mussten Gestattungen für den vorübergehenden Alkoholausschank frühzeitig bei uns beantragt werden; sämtliche Stellen wurden angehört und die Zuverlässigkeit im Hintergrund durch uns geprüft.
Für Vereine, Organisationen und alle, die ein Fest ausrichten möchten, bedeutet dies zukünftig:
Die Gestattung gilt als erteilt, wenn die Gemeinde innerhalb von zwei Wochen ab dem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen keinen vertieften Prüfungsbedarf sieht, also v.a. an der Zuverlässigkeit keine Zweifel bestehen. Die Genehmigungsfiktion ist kostenfrei, da regelmäßig lediglich unerheblicher Verwaltungsaufwand anfällt. Sofern der Gemeinde im Einzelfall ein nennenswerter Prüfaufwand entsteht, kann sie ggf. unter Fristverlängerung wie bisher einen kostenpflichtigen Bescheid erlassen und den Verwaltungsaufwand durch entsprechende Gebührenerhebung kompensieren.
Das bedeutet im Klartext: Veranstaltungen müssen nur mehr mit einfachem Formular angezeigt werden. Es bedarf keiner Genehmigung mehr seitens des Ordnungsamtes, sofern keine Beanstandung festgestellt wurde. Die Gebühr von mindestens 77,50 Euro entfällt!
Bitte dennoch nachfolgendes beachten: Die Anzeige über den Ausschank von alkoholischen Getränken muss trotzdem immer erfolgen! Auch die Speise- und Getränkekarte muss beigefügt werden.
Bitte auch daran denken, dass – sofern notwendig – verkehrsrechtliche Anordnungen (Sperrungen usw.) sowie die Genehmigung von Plakatierungen hiervonnicht berührt sind! Diese Anträge sind nach wie vor zu stellen!
Nachfolgende QR-Codes führen zu den Anträgen bzw. zu den weiteren Informationen: