Erlass neuer Abgabenbescheide im Rahmen der Grundsteuerreform 2025
Im Januar werden die neuen Grundsteuerbescheide, basierend auf der bundesweit durchgeführten Grundsteuerreform, versendet. Die Grundsteuerberechnung wurde damit auf eine neue Grundlage gestellt. Der Freistaat Bayern hat sich für ein Modell entschieden, bei dem die Größe Ihres Grundstücks und Ihrer Gebäude maßgeblich ist.
Uns ist bewusst, dass neue Steuerbescheide mit einer neuen Berechnungsgrundlage Fragen aufwerfen können.
Um diese neue Berechnungsgrundlage zur erhalten, wurden alle Grundstückseigentümer aufgefordert eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Daraufhin haben die Eigentümer, aufgrund ihrer Angaben in ihrer Erklärung, einen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt erhalten. Sollten Sie noch keinen Messbetragsbescheid erhalten haben wenden Sie sich bitte an die unten genannte Grundsteuer-Hotline.
Auf die Höhe des jeweiligen Messbetrages hat die Gemeinde Möhrendorf keinen Einfluss, sie ist vielmehr beim Erlass Ihres Grundsteuerbescheides an den Grundlagenbescheid des Finanzamtes gesetzlich gebunden (§ 182 Abs. 1, § 184 Abs. 1 der Abgabenordnung). Im Grundsteuerbescheid wird lediglich der vom Finanzamt ermittelte Messbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde Möhrendorf für die Grundsteuer A oder B multipliziert (Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke, Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke).
Das Ergebnis daraus ist die von der Gemeinde festgesetzte Grundsteuer.
Wie Sie dem Amtsblatt vom Dezember 2024 entnehmen konnten, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2024, eine Anhebung der Grundsteuersätze A und B von bisher 260 v.H. auf 310 v.H. einstimmig beschlossen.
Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt, bzw. an die Grundsteuer-Hotline 089/30700077.
Die Gemeinde Möhrendorf kann zu Fragen im Zusammenhang mit dem Messbetrag vom Finanzamt keine Auskünfte geben, bzw. Änderungen veranlassen.
Bei sonstigen Fragen zum versendeten Abgabenbescheid, die nicht mit dem Messbetrag zusammenhängen, dürfen Sie sich gerne an Herrn Abel / Steueramt / Tel: 09131/7551-18
E-Mail steueramt@moehrendorf.de wenden.
Für eventuell längere Wartezeiten, auf Grund der hohen Nachfrage möchten wir uns schon jetzt entschuldigen.
Bitte beachten Sie auch, dass noch nicht alle Änderungen und Korrekturen vom Finanzamt bearbeitet sind, so kann es zum Beispiel sein, dass bei Eigentumswechseln noch die Alteigentümer Bescheide zugestellt bekommen. Die offenen Fälle sollen im Laufe des Jahres abgearbeitet werden.