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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Möhrendorf
Ausgabe 1/2025
Aus der Sitzung
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 28.10.2025

Tagesordnung - öffentlicher Teil:

1.

Bebauungsplan 19/6 A Kirchhofäcker Süd

1.1 Behandlung der Bedenken und Anregungen zum Entwurf

1.2 Satzungsbeschluss

2.

Bebauungsplan 16/1 Kleinseebach Süd II

2.1 Behandlung der Bedenken und Anregungen zum Entwurf

2.2 Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf

3.

Nahwärmenetz: Auftragsvergabe BEW-konforme Machbarkeitsstudie Modul 1 Schritt 1

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Bebauungsplan 19/6 A Kirchhofäcker Süd

TOP 1.1

Behandlung der Bedenken und Anregungen zum Entwurf

Sachverhalt:

1. Änderung Bebauungsplan "19/6 A Kirchhofäcker Süd"

Gemeinde Möhrendorf, Landkreis Erlangen-Höchstadt

Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

(Vollzug des BauGB § 4a Abs. 3 BauGB)

Die Frist für das Beteiligungsverfahren endete am 17.10.2025.

Die Planung lag vom 01.10.2025 bis einschließlich 17.10.2025 öffentlich aus.

Aufgrund des Umfangs der Stellungnahmen kann im Rathaus während der Öffnungszeiten Einsichtnahme gewährt werden.

TOP 1.2

Satzungsbeschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Möhrendorf beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 des BauGB die von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - gefertigte 1. Bebauungsplan-Änderung "19/6 A Kirchhofäcker Süd" der Fassung vom 30.09.2025 mit Begründung in der Fassung vom 30.09.2025 als Satzung.

Abstimmungsergebnis: 9 : 5 angenommen

Gemeinderätin Elke Weis bittet für die Fraktion FDP folgende Begründung bei Ablehnung gemäß der Geschäftsordnung des Gemeinderates (§ 33 (2) Satz 3 mit aufzunehmen:

Die FDP-Fraktion lehnt die Situierung des Parkplatzes als auch die Anzahl der Parkplätze ab und stimmt somit dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss nicht zu.

Gemeinderätin Eva Hammer bittet für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Be-gründung bei Ablehnung gemäß der Geschäftsordnung des Gemeinderates (§ 33 (2) Satz 3 mit aufzunehmen:

Die Fraktion Bündnis 90/Grüne ist gegen die vollkommen überzogene Anzahl von 21 Parkplätzen für Gewerbe und Friedhofsbesucher, da damit übermäßig Grünfläche verloren geht und der Kompromissvorschlag für Längsparker auf der Erschließungsstraße (ca. 7 Plätze) leider verworfen wurde.

TOP 2

Bebauungsplan 16/1 Kleinseebach Süd II

TOP 2.1

Behandlung der Bedenken und Anregungen zum Entwurf

Sachverhalt:

2. Bebauungsplan-Änderung "16/1 Kleinseebach Süd II"

Gemeinde Möhrendorf, Landkreis Erlangen-Höchstadt

Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Frist für das Beteiligungsverfahren endete am 22.09.2025.

Die Planung lag vom 01.08.2025 bis einschließlich 22.09.2025 öffentlich aus.

Aufgrund des Umfangs der Stellungnahmen kann im Rathaus während der Öffnungszeiten Einsichtnahme gewährt werden.

TOP 2.2

Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Möhrendorf nimmt Kenntnis von der Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zur 2. Bebauungsplan-Änderung "16/1 Kleinseebach Süd II", Gemeinde Möhrendorf.

Der Gemeinderat billigt den von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 28.10.2025 mit Begründung vom 28.10.2025 sowie der heute beschlossenen und vorliegenden Planänderungen.

Die so bezeichnete Planfassung vom 28.10.2025 ist nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass Bedenken und Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung vorgebracht werden können; die Dauer der Auslegung wird angemessen verkürzt.

Die erneute Auslegung wird außerdem mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Die Träger öffentlicher Belange sind über die Beschlüsse und die erneute öffentliche Auslegung zu informieren. Ein geänderter Planentwurf inkl. Begründung ist, wenn nötig, beizugeben.

Das Beteiligungsverfahren ist durch die BFS+ GmbH durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0 angenommen

TOP 3

Nahwärmenetz: Auftragsvergabe BEW-konforme Machbarkeitsstudie Modul 1 Schritt 1

Sachverhalt:

Vergabeempfehlung der MOenergie für die Beauftragung der Leistungen für eine Machbarkeitsstudie für das geplante Nahwärmenetz Möhrendorf Süd.

Mit Schreiben vom 28.08.2025 ist der Zuwendungsbescheid in Höhe von 18.750 € (50 % der angenommenen Kosten von 37.500 € (Basis ife)) eingegangen. Eine Beauftragung der Leistungen ist aber gemäß Förderrichtlinie erst nach einer dokumentierten Vergabeentscheidung auf Basis von 3 Anbietern möglich.

Die MOenergie hat dankenswerterweise deshalb eine BEW-konforme Ausschreibung für die Machbarkeitsstudie Modul 1 Schritt1 erstellt, die am 17.09. an drei weitere Anbieter versandt wurde. Der Rücklauf der Angebote wurde bis zum 07.10. terminiert. Alle Angebote wurden geprüft, evaluiert und Klärungspunkte ausgeräumt.

Auf Basis der Angebotsbewertung schlagen wir vor, die Machbarkeitsstudie an die Fa. naturstrom AG in Eggolsheim zu vergeben.

Der Angebotspreis liegt unterhalb der beantragten Kosten. Eine Detailevaluierung liegt vor und kann bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Erstellung der BEW-konformen Machbarkeitsstudie Modul 1 Schritt 1 mit einer Höhe von 34.272,00 € an die Fa. naturstrom AG in Eggolsheim zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0 angenommen

Nächste Gemeinderatssitzung: Dienstag, 27.01.2026