Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Möhrendorf
Ausgabe 10/2023
Aus der Sitzung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 25. Juli 2023

Tagesordnung

1.

Vorstellung Sicherheitsbericht der Polizei-Inspektion Erlangen-Land

2.

Bauvorlagen (nur jene, die der Veröffentlichung zugestimmt haben):

2.1

Keine Veröffentlichung

2.2.

Antrag auf Vorbescheid: Errichtung von 4 Doppelhaushälften und 9 Reihenhäusern, Sudetenstraße (31 bis 37), Fl. Nr. 904, Gemarkung Möhrendorf (BV 2023-022)

2.3

Keine Veröffentlichung

3.

Regelung der Straßenbezeichnung und Hausnummern im Bebauungsplan 19/20 Neue Straße/An der Marter

4.

Anpassung der Bestattungsgebühren

4.1

Antrag auf Änderung der Bestattungsgebühren durch das Bestattungsunternehmen Meißel

4.2

Änderung der Friedhofsgebührensatzung – FGS (wurde bereits im Amtsblatt Nr. 9/2023 veröffentlicht)

5.

Beratung und Beschlussfassung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2022

6.

Bericht über den Stand der Straßensanierungsmaßnahmen "Am Nußbuck", "Erlanger Straße" und "Eselshaide"

7.

Metropolradweg: Sachstandsbericht und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen

TOP 1

Vorstellung Sicherheitsbericht der Polizei-Inspektion Erlangen-Land

Sachverhalt:

Bürgermeister Fischer begrüßt Herrn Matthias Link von der Polizeiinspektion Erlangen-Land (Uttenreuth). Herr Link begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates und Zuhörer und stellt sich kurz vor. Er trägt nun den Sicherheitsbericht und die Verkehrsunfallstatistik des Jahres 2022 für die Gemeinde Möhrendorf vor; dieser ist im Ratsinformationssystem eingestellt worden.

Gemeinderätin Eva Hammer kommt um 19.03 Uhr zur Sitzung hinzu.

Der Dienstbereich der PI Erlangen-Land umfasst eine Fläche von 197 km² und hat 57.330 Einwohner (Stand 31.12.2022). Die Gemeinde Möhrendorf hat derzeit 4.904 Einwohner.

Im Jahr 2022 haben sich im gesamten Bereich der PI Erlangen-Land 1.046 PKS-Straftaten ereignet. Die Aufklärungsquote in diesem Gebiet lag bei 67,1 %.

In Möhrendorf hatten sich folgende Straftaten ereignet:

Rohheitsdelikte:

13

Einfacher Diebstahl:

35

Schwerer Diebstahl:

5

Vermögensdelikte:

3

Sachbeschädigung:

18

Sonstige Delikte nach dem StGB:

20

Sonstige Delikte nach Nebengesetzen:

7

Verkehrsdelikte:

6

Verkehrsunfälle:

51

Gemeinderat Fabian Reck kommt um 19.20 Uhr zur Sitzung hinzu.

Besonders geht Herr Link auf Betrugsdelikte Sonderform „Enkeltrick“ ein und sensibilisiert hier die Gemeinderäte und Zuhörer sehr aufmerksam zu sein.

Gemeinderat Bernd Rudolph fragt Herrn Link nach dem Grund eines Einsatzes Mitte Juli, wo auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz kam. Herr Link kann nur so viel sagen, dass es sich um einen Ladendiebstahl mit mehreren Personen handelte und eine Person festgenommen werden konnte.

Herr Link bedankt sich für die Aufmerksamkeit bei den Mitgliedern des Gemeinderates und den Zuhörern. Herr Bürgermeister Fischer bedankt sich ebenfalls für die ausführliche Vorstellung des Sicherheitsberichts.

TOP 2

Bauvorlagen (nur jene, die der Veröffentlichung zugestimmt haben):

TOP 2.1 – keine Veröffentlichung

TOP 2.2

Antrag auf Vorbescheid: Errichtung von 4 Doppelhaushälften und 9 Reihenhäusern, Sudetenstraße (31 bis 37), Fl. Nr. 904, Gemarkung Möhrendorf (BV 2023-022)

Antragsteller: SCHULTHEISS Wohnbau AG

Gemeinderat Alexander Aulesjord kommt um 19.56 Uhr zur Sitzung hinzu.

****

Stellungnahme der Bauverwaltung:

Die Antragstellerin möchte am Grundstück 8 Doppelhaushälften und 6 Reihenhäuser errichten. Das Grundstück befindet sich im Gebiet des Baulinienplanes aus dem Jahr 1962. Der Baulinienplan ist ein einfacher Bebauungsplan. Das Bauvorhaben muss daher einerseits die vorhandenen Festsetzungen einhalten und sich andererseits in die nähere Umgebung einfügen.

Im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid sind folgende Fragen der Antragstellerin zu beantworten:

1.

Fügen sich die geplanten Häuser (E+D) und die Bebauungsstruktur in die nähere Umgebung ein?

2.

Ist eine Überschreitung der Baufenster (Baufeldverschiebung) für einen Teil der Häuser genehmigungsfähig?

3.

Besteht mit der geplanten Erschließung und dem ruhenden Verkehr Einverständnis?

Zur besseren Beurteilbarkeit haben wir eine Aufstellung der Maßzahlen GRZ/GFZ beigefügt.

Die Doppelhaushälften haben jeweils Außenmaße von 10,96 x 6,565 m. Die Firsthöhe beträgt ca. 9,32 m.

Die Grundflächenzahl (GRZ) der Doppelhaushälften liegt zwischen 0,32 und 0,40.

Die Geschossflächenzahl (GFZ) der Doppelhaushälften liegt zwischen 0,64 und 0,79.

Die Reihenhäuser haben jeweils Außenmaße von 12,58 x 6,565 m.

Die GRZ der Reihenhäuser beträgt bei Haus 9-11 insgesamt: 0,39, bei Haus 12-14: 0,38.

Die GFZ der Reihenhäuser beträgt bei Haus 9-11 insgesamt: 0,78, bei Haus 12-14: 0,75.

Gemäß Auskunft vom Landratsamt gelten für das Vorhaben als Richtwerte für GRZ und GFZ die Grenzen aus der BauNVO von 1968:

-

GRZ: 0,4

-

GFZ: 0,8

(Siehe Anlage Berechnung GRZ / GFZ von der Antragstellerin.)

Für das Bauvorhaben sind 28 Stellplätze erforderlich und nachgewiesen. Zusätzlich sind 3 Besucherstellplätze geplant.

Für das Bauvorhaben sind folgende Befreiungen notwendig:

-

Befreiung von der festgesetzten Baugrenze

-

Befreiung von der festgesetzten Dachneigung (45° statt 52°)

-

Befreiung von der festgesetzten Geschossigkeit (im Bereich des Zwerchhauses zweigeschossig statt 1,5-geschossig)

-

Befreiung von der festgesetzten Dachform (Flachdach statt Satteldach im Bereich des Zwerchhauses)

Im Bau-, Klima-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss ist zu beraten, ob die Befreiungen erteilt werden und der Antrag auf Vorbescheid in Aussicht gestellt wird. Des Weiteren sind die von der Antragstellerin übermittelten Fragen zu beantworten.

****

Ergänzung der Bauverwaltung vom 25.07.2023 (15.50 Uhr):

Von der Antragstellerin wurde eine neue, geänderte Planung zum Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Die Beschlussfassung ist somit auf diese Planung zu beschränken.

Gemäß der neuen Planung möchte die Antragstellerin am Grundstück 9 Reihenhäuser und 4 Doppelhaushälften errichten.

Die Reihenhäuser haben Außenmaße von 12,58 x 6,565 m. Die GRZ der Reihenhäuser beträgt bei Haus 5 - 7 insgesamt: 0,31; bei Haus 8 - 10: 0,38, bei Haus 11 - 13: 0,29. Die GFZ der Reihenhäuser beträgt bei Haus 5 - 7 insgesamt: 0,61; bei Haus 8 - 10: 0,76; bei Haus 11 - 13: 0,59.

Die Doppelhaushälften haben Außenmaße von 10,86 x 6,565 m. Die Grundflächenzahl (GRZ) der Doppelhaushälften liegt zwischen 0,31 und 0,38. Die Geschossflächenzahl (GFZ) der Doppelhaushälften liegt zwischen 0,62 und 0,75.

Gemäß Auskunft vom Landratsamt gelten für das Vorhaben als Richtwerte für GRZ und GFZ die Grenzen aus der BauNVO von 1968:

-

GRZ: 0,4

-

GFZ: 0,8

(Siehe neue, geänderte Anlage Berechnung GRZ / GFZ von der Antragstellerin.)

Für das geänderte Bauvorhaben sind 26 Stellplätze erforderlich und nachgewiesen. Zusätzlich sind 5 Besucherstellplätze geplant.

Die Fragestellungen der Antragstellerin haben sich im Vergleich zur Bauausschusssitzung nicht geändert. Auch die notwendigen Befreiungen vom Baulinienplan aus 1962 sind identisch.

Diskussionsverlauf:

Im Protokoll soll auf Antrag von Frau Elke Weis und Herrn Bernd Rudolph festgehalten werden, dass ein durchgehender Gehweg ermöglicht wird und die Besucherparkplätze eine andere Situierung erhalten sollen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, dem Antrag auf Vorbescheid mit den damit verbundenen Befreiungen

Befreiung von der festgesetzten Baugrenze

Befreiung von der festgesetzten Dachneigung (45° statt 52°)

Befreiung von der festgesetzten Geschossigkeit (im Bereich des Zwerchhauses zweigeschossig statt 1,5-geschossig)

Befreiung von der festgesetzten Dachform (Flachdach statt Satteldach im Bereich des Zwerchhauses)

zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

13 : 2 angenommen

Des Weiteren werden die gestellten Fragen wie folgt beantwortet:

1.

Fügen sich die geplanten Häuser (E+D) und die Bebauungsstruktur in die nähere Umgebung ein?

Abstimmungsergebnis:

13 : 2 angenommen

2.

Ist eine Überschreitung der Baufenster (Baufeldverschiebung) für einen Teil der Häuser genehmigungsfähig?

Abstimmungsergebnis:

13 : 2 angenommen

3.

Besteht mit der geplanten Erschließung und dem ruhenden Verkehr Einverständnis?

Abstimmungsergebnis:

13 : 2 angenommen

TOP 2.3 – Keine Veröffentlichung

TOP 3

Regelung der Straßenbezeichnung und Hausnummern im Bebauungsplan 19/20 Neue Straße/An der Marter

Sachverhalt:

Am 19.06.2023 erhielt die Bauverwaltung vom Planer (in Rücksprache mit dem Bauherrn) für das Bebauungsplangebiet 19/20 Neue Straße/An der Marter per Mail einen Vorschlag zur Hausnummernverteilung.

Stellungnahme der Bauverwaltung:

Der Vorschlag belässt dem Flurstück einen Teil der ursprünglichen Hausnummer des Flurstücks (Nr. 1) mit einer zusätzlichen Nummerierung per Buchstaben von a bis n (14 Hausnummern unter der Haus-Nr. 1).

Diesen Vorschlag halten wir (Bürgermeister und Bauverwaltung) für bedenklich einerseits für die öffentlichen Träger wie Abfallbeseitigung, Rettungsdienste und Feuerwehren sowie für private Dienstleister der Postzustellung; andererseits auch für das Ortsbild sowie die Bürger, da eine solche ausgeweitete Nummerierung per Buchstaben weder in unserem Ort vorhanden, noch eine einfache und klare Nachvollziehbarkeit der Hausnummern auf den ersten Blick für jede Person ersichtlich ist.

Wir (Bürgermeister und Bauverwaltung) haben daraufhin dem Planer sowie dem Bauherrn am 29.06.2023 [einen] Gegenvorschlag übermittelt, bei dem der künftige Eigentümerweg (rechtliche Rahmenbedingungen zur Straßenbezeichnung für Privatwege werden derzeit noch geprüft) einen eigenen Straßennamen erhält.

Die Nummerierung haben wir für die 14 Gebäude von 1 bis 16 vorgeschlagen. Auf der Seite rechts der Straße mit ungeraden, auf der Seite links der Straße mit geraden Ziffern.

Nach Rücksprache mit dem Bauherrn am 06.07.2023 steht dieser der Hausnummerierung von 1 bis 16 sowie der Vergabe eines eigenen Straßennamens grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Er möchte jedoch sicherstellen, dass es sich rechtlich weiterhin um einen Privatweg ohne Widmung handelt und sich auch selbst bei der Findung des Straßennamens beteiligen.

Als Straßenbezeichnung könnten Ursprungsflurstücksbezeichnungen von im Nordwesten angrenzenden Flurstücken gewählt werden. Diese sind beispielsweise „Tretenäcker“ (bereits vergeben), „Leitengärten“ und „Reuthwiesen“.

Ergänzung der Bauverwaltung am 25.07.2023 (14.30 Uhr):

Die Bauverwaltung hat in Abstimmung mit dem Bürgermeister einen weiteren Vorschlag (3. Variante) für die Hausnummernverteilung erarbeitet, der die ursprüngliche Flurstücksbezeichnung „Neue Straße“ mit den Hausnummern 1 und 3 [und Buchstabenbezeichnung] aufgreift.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 4

Anpassung der Bestattungsgebühren

TOP 4.1

Antrag auf Änderung der Bestattungsgebühren durch das Bestattungsunternehmen Meißel

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag des Totengräbers Felix Meißel auf Anhebung verschiedener Gebührentatbestände vom 14.06.2023 (eingestellt im Ratsinformationssystem) vor.

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit der F. Meißel GmbH besteht seit dem 01.01.2013 ein Werkvertrag zur Regelung der Tätigkeiten im Friedhof.

Im § 4 des Werksvertrages ist geregelt, dass die Fa. Meißel für Ihre Arbeiten am Friedhof Bestattungsgebühren entsprechend der aktuellen Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen erhält.

Die Bestattungsgebühren wurden letztmals durch Beschluss des Gemeinderates am 22.09.2020 angehoben. Die Änderung ist am 01.11.2020 in Kraft getreten.

Der Antrag des Herrn Meißel umfasst die Anhebung der Gebührentatbestände a, b und f der Friedhofsgebührensatzung:

Möhrendorf, 04.07.2023
Zametzer, Friedhofsverwaltung

Diskussionsverlauf im Hauptausschuss:

1.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Preisvergleich anzustellen (andere Kommunen).

2.

Die Fa. Meißel wird gebeten, ihre Arbeits- und Rüstzeiten darzulegen.

Anmerkung der Verwaltung (14.07.2023):

Zu 1. Vergleich der neuen Gebührentatbestände in der Friedhofsgebührensatzung mit den umliegenden Kommunen:

TOP 4.2

Änderung der Friedhofsgebührensatzung – FGS

(die Satzung wurde bereits im Amtsblatt Nr. 9/2023 veröffentlicht)

TOP 5

Beratung und Beschlussfassung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2022

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Möhrendorf obliegt dem ersten Bürgermeister die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 10.000,00 € und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 5.000 € im Einzelfall, sofern diese unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 Abs. 1 GO). Bei überplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes besteht für den ersten Bürgermeister bis zu einem Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall keine Nachweis- und Rechenschaftspflicht über die Unabweisbarkeit gegenüber dem Gemeinderat (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 c der Geschäftsordnung). Für Haushaltsüberschreitungen, die nicht durch die Inanspruchnahme von Deckungskreisen gedeckt werden können und die über den Wertgrenzen der Geschäftsordnung liegen, ist ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates erforderlich.

Im Rahmen des Jahresabschlusses ist u. a. zu prüfen, ob über- und außerplanmäßige Ausgaben vom zuständigen Organ angeordnet worden sind und die Deckung gewährleistet ist. Hierzu wurde seitens der Verwaltung über das kommunale Finanzprogramm cipkom eine Auflistung aller HHStellen und eine sog. Deckungskreisübersicht generiert. Danach wurden alle Überschreitungen im Hinblick auf die aktuell geltende Geschäftsordnung des Gemeinderates (im Speziellen: § 12 Abs. 2 Nr.2) überprüft und nachstehende aufgelistet (die Liste wird im Amtsblatt nicht abgedruckt – bei Interesse kann die Niederschrift im Rathaus eingesehen werden).

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt aufgrund der Empfehlung der Verwaltung die Dokumentation zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2022 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen

TOP 6

Bericht über den Stand der Straßensanierungsmaßnahmen "Am Nußbuck", "Erlanger Straße" und "Eselshaide"

Sachverhalt:

Die bereits im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellten Planungen werden durch Herrn Bürgermeister Fischer dem Gemeinderat erörtert.

In der Sitzung des Bauausschusses am 11.07.2023 herrscht eine rege Diskussion über die Straßensanierungen „Am Nußbuck“ und „Erlanger Straße“. Bürgermeister Fischer fordert alle Gemeinderäte auf, sich die Pläne durchzuschauen und Anregungen weiterzugeben.

Bei Bedarf soll ein Ortstermin mit dem Büro SRP, Bürgermeister und Gemeinderat zur weiteren Vorgehensweise vereinbart werden.

Diskussionsverlauf:

Nachdem Herr Bürgermeister Fischer über die geplanten Sanierungsmaßnahmen informiert hat, teilt u. a. Gemeinderat Stefan Hartmann seine Anregungen zu den Maßnahmen „Am Nußbuck“ mit. Durch die Fa. Eagle Eye wurden vor Jahren Befahrungen im Gemeindegebiet vorgenommen; die Unterlagen sollen dem Gemeinderat erneut zur Verfügung gestellt werden.

Die Mitglieder des Gemeinderates sind erneut dazu aufgerufen, Anregungen und Vorschläge zu den vorliegenden Planungen zu den Straßensanierungsmaßnahmen an die Verwaltung weiter zu geben. Im September 2023 soll ein Ortstermin mit dem Planungsbüro und den Gemeinderäten stattfinden.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt zu, das Planungsbüro SRP für die Werksplanung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: 13 : 2 angenommen

TOP 7

Metropolradweg: Sachstandsbericht und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen

Sachverhalt:

Der Gemeinde Möhrendorf liegt nun die Machbarkeitsstudie für die Realisierung des Metropolradweges von Bamberg nach Nürnberg vor.

Die Gemeinde erachtet den Metropolradweg als einen wichtigen Baustein im Alltagsradwegenetz und steht dem positiv gegenüber.

Aufgrund der besonderen Lage entlang des MD-Kanals ist eine durchgehende Realisierung des Metropolradweges mit den vorgegebenen Wegequerschnitten nicht möglich, es kann hier wie beim schon erstellten Radweg des Landkreises von Möhrendorf nach Dechsendorf auf dem Betriebsweg der WSV lediglich eine Breite von 2,50 m mit einer Schwarzdecke belegt werden.

Auszug aus dem Gesprächsprotokoll mit Frau Wein, LRA Bamberg:

Der miteinander entwickelte Lösungsansatz sieht vor, dass in enger Kooperation mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) die Wegstrecke in den beiden Kommunen auf bestehender Breite (ca. 2,50 m) asphaltiert und als Metropolradweg markiert werden soll. Die Planung und Asphaltierung auf bestehender Breite würde mit 90 % durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung bezuschusst werden. Dadurch werden die Planungs- und Baukosten auf ein mögliches Minimum reduziert. Dieser Ansatz ist möglich, da die Trasse des zukünftigen Metropolradweges in der Stadt Baiersdorf und in Möhrendorf zu 100 % auf Flächen der WSV verlaufen und diese ein besonderen Finanzierungsprogramm zum Zwecke des Radwegebaus anbietet.

Die dafür notwendigen technischen Berichte, die bei der WSV eingereicht werden könnten, und die Entwicklung von kostengünstigen Maßnahmen für die Knotenpunkte (Markierungen) sollen im nächsten Planungsschritt entwickelt werden. Die dafür anfallenden anteiligen Kosten müssen noch kalkuliert werden, werden erwartungsgemäß jedoch deutlich unter den in der Realisierbarkeitsstudie empfohlenen Maßnahmenkosten liegen.

Analog den aktuellen Herstellungskosten beim Landkreisradweg würden die Kosten für die 2.850 m Strecke bei einer Breite von 2,50 m auf Kosten in Höhe von ca. 300.000 € kommen. Die Bundesförderung entlang der Strecken am Kanal belaufen sich auf 90 % der anrechenbaren Kosten und somit würden ca. 30.000 € Kosten für die Gemeinde entstehen.

Zusammen mit den Planungskosten ist aus Sicht der Verwaltung mit Kosten insgesamt von 40.000 € für die Realisierung zu rechnen.

Zusammenfassung

Die Gemeinde Möhrendorf ist beim Projekt Metropolradweg weiterhin an Bord (heutiger Grundsatzbeschluss).

Die Gemeinde unterschreibt nach einem weiteren Beschluss die Kooperationsvereinbarung mit den anderen Kommunen.

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten des Projektmanagements (Höhe ca. 5.000 €).

Die Gemeinde asphaltiert und markiert den auf ihrer Flur liegenden Anteil des Weges und stellt vorher einen Förderantrag. Der Zeitpunkt der Umsetzung bleibt der Gemeinde überlassen. Die Planung dieser eigenen Baumaßnahme verbleibt ebenfalls bei der Gemeinde.

Bei angenommenen Kosten von ca. 300.000 € plus 20 % Planungskosten bei einem Fördersatz von 90 % ergäbe einen Eigenanteil von 35.000 €.

Die Gemeinde übernimmt den Unterhalt für den Weg (Vereinbarung mit der WSV).

Die Gemeinde ist für den Winterdienst zuständig. Vorgaben ob und in welchem Umfang ein Winterdienst geleistet wird gibt es nicht.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich die weitere Mitwirkung am Projekt „Metro-polradweg“. Die Gemeinde ist bereit, den auf ihrer Flur befindlichen Teil des Radweges auszubauen, soweit es die Haushalts- und Finanzlage zulässt. Dabei müssen die Baukosten und die Förderung in einem für die Gemeinde tragbarem Verhältnis stehen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 3 angenommen

Nächste Gemeinderatssitzung: Dienstag, 24.10.2023