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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Möhrendorf
Ausgabe 11/2024
Aus der Sitzung
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Aus der Sitzung

Tagesordnung - öffentlicher Teil

1.

Bauvorlagen (nur jene, die der Veröffentlichung zugestimmt haben):

1.1

Keine Veröffentlichung

1.2

Keine Veröffentlichung

1.3

Keine Veröffentlichung

1.4

Antrag auf Baugenehmigung: Umnutzung eines Wohnhauses mit 2 Wohnungen zu einem Wohnhaus mit 4 Wohnungen, Finkenweg 11, Fl. Nr. 456/6, Gemarkung Möhrendorf (BV 2024-027)

1.5

Keine Veröffentlichung

1.6

Formlose Voranfrage: Errichtung eines Einfamilienhauses, Schmiedsweg 12, Fl. Nr. 1061, Gemarkung Möhrendorf (BV 2024-029)

2.

Überarbeitung Bebauungsplan 16/01 Kleinseebach Süd II

3.

Soccer-Court: Standort und Auftragsvergabe

4.

Abwasseranlage Möhrendorf - Kanalsanierung 4. Bauabschnitt - Auftragsvergabe -

5.

Wasserversorgung: Grundsatzbeschluss zur Umstellung auf Funkwasserzähler

6.

Information zur Bedarfsentwicklung der Möhrendorfer Kindertagesstätten und der Grundschule mit Hort und Mittagsbetreuung

7.

Zustimmung zum Haushaltsplan 2024 der evang. Kindertagesstätte St. Laurentius

8.

Zuschussantrag ASV: Umstellung LED-Flutlichtanlage / Neuanlage LED Flutlicht Tennis

9.

Beratung und Beschlussfassung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2023

TOP 1. Bauvorlagen:

TOP 1.1 (keine Veröffentlichung)

TOP 1.2 (keine Veröffentlichung)

TOP 1.3 (keine Veröffentlichung)

TOP 1.4

Antrag auf Baugenehmigung: Umnutzung eines Wohnhauses mit 2 Wohnungen zu einem Wohnhaus mit 4 Wohnungen, Finkenweg 11, Fl. Nr. 456/6, Gemarkung Möhrendorf (BV 2024-027)

Antragsteller: Lukas Vogl

Sachverhalt - Stellungnahme der Bauverwaltung:

Der Antragsteller möchte am Grundstück ein Wohnhaus mit 2 Wohnungen in ein Wohnhaus mit 4 Wohnungen umnutzen. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich im Gebiet des Baulinienplanes (einfacher Bebauungsplan) aus 1962. Das Bauvorhaben muss daher die getroffenen Festsetzungen einhalten. Im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplanes richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Übrigen danach, ob es sich in die nähere Umgebung einfügt.

Durch das Bauvorhaben ergeben sich keine Änderungen an der äußeren Gebäudekubatur. Nach dem Umbau befindet sich in jedem Geschoss (KG, EG, OG, DG) eine Wohnung. Erdgeschoss- und Obergeschosswohnung sind bereits vorhanden und bleiben unverändert. Das Dachgeschoss wird für Wohnnutzung ausgebaut. Im Keller werden bestehende Räume zu Wohnraum umgenutzt.

Für das Bauvorhaben sind 5 Stellplätze erforderlich und nachgewiesen. Bislang gab es für die Erdgeschoss- und die Obergeschosswohnung 2 Stellplätze. Diese sind Bestand seit der ursprünglichen Baugenehmigung aus 1971.

Kosten für die erforderliche Bordsteinabsenkung sind vom Antragsteller zu tragen.

Im Bau-, Klima-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss ist zu beraten, ob dem o. g. Bauvorhaben zugestimmt wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen

TOP 1.5 (keine Veröffentlichung)

TOP 1.6

Formlose Voranfrage: Errichtung eines Einfamilienhauses, Schmiedsweg 12,

Fl. Nr. 1061, Gemarkung Möhrendorf (BV 2024-029)

Antragsteller: Denis und Stefanie Kübler

Sachverhalt - Stellungnahme der Bauverwaltung:

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück ein Einfamilienwohnhaus errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 19/15 Wohnbebauung Möhrendorf Süd.

Der Antragsteller möchte das Wohnhaus gerne näher an die Straße errichten. Nun möchte er über eine formlose Bauvoranfrage abklären, ob einer Überschreitung der Baugrenze (östlich) zugestimmt wird.

Zum Schmiedsweg ist laut Bebauungsplan eine Baugrenze von 5 m einzuhalten.

Vom Antragsteller wurden zwei Varianten eingereicht:

Variante 1: Die Baugrenze wird um 1 m überschritten

Variante 2: Die Baugrenze wird um 1,35 m überschritten

Es ist zu beraten, ob einer Befreiung von der Baugrenze zugestimmt wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, der Überschreitung der Baugrenze zuzustimmen (es wird keiner der genannten Varianten zugestimmt).

Abstimmungsergebnis: 5 : 7 abgelehnt

TOP 2

Überarbeitung Bebauungsplan 16/01 Kleinseebach Süd II

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan 16/01 Kleinseebach Süd II ist aus dem Jahr 2004 und hat dieselben Regelungen wie die bereits überarbeiteten Bebauungspläne Nußbuck und Eselshaide. Aus heutiger Sicht sind die komplizierten Regelungen der verschiedenen Haustypen sowie die Festlegung auf die max. bebaubaren 200 m² Grundfläche nicht mehr zeitgemäß.

Aus Sicht der Verwaltung wäre eine Überarbeitung mit den folgenden Änderungen sinnvoll:

Änderung der Baufelder wie in den neuen BBP Nußbuck und Eselshaide (umlaufende 3 m Zone)

Vereinfachung der max. Hausgrößen durch Festlegung einer Wandhöhe, angepasst an die Dachneigung und einer Firsthöhe

Beschränkung auf zwei Wohneinheiten

Ziel wäre eine moderate Verdichtung in dem BBP-Gebiet.

Die Verwaltung schlägt vor, durch das Planungsbüro BFS+ eine Überarbeitung zu erstellen.

Bei positivem Signal durch den Gemeinderat würde die Verwaltung ein Angebot für die Überarbeitung einholen und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorlegen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, dem o. g. Vorgehen zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Angebot zur Bebauungsplanüberarbeitung einzuholen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen

TOP 3

Soccer-Court: Standort und Auftragsvergabe

Sachverhalt:

Im HH wurden auf Antrag der CSU-Fraktion für einen neuen Soccer-Court, der auf dem Gelände des ASV errichtet werden soll, Mittel bereitgestellt. Diese Mittel stehen nur dann zur Verfügung, wenn die Ausgleichszahlungen für die Spielplatzsatzungen bei der Gemeinde eingegangen sind. Die Zahlung wurde getätigt, so dass die Mittel zur Verfügung stehen.

Zusammen mit dem Vorstand des ASV wurde eine geeignete Fläche auf dem Sportgelände gefunden. Der Vorstand des ASV steht dem Projekt sehr positiv gegenüber, da hierdurch für die Platzschonzeiten eine Alternative gefunden wird, zudem besteht die Möglichkeit durch die DFB-Feldgröße auch eine Einbindung in den Vereinssport.

Die Verwaltung hat nun verschiedene Angebote eingeholt und favorisiert; das Angebot der Firma HSS zu einem Peis von 58.372,95 € inkl. Bolztore aus Alu und Basketballaufsätze. Hinzukommen noch Kosten für die Herrichtung der Fläche und der Fundamente. Das vorliegende Angebot beläuft sich für Herstellung Untergrund für Kunstrasen sowie Fundamente auf 24.430,40 € brutto.

Diskussionsverlauf:

Die Verwaltung wird gebeten, Recherche bezüglich der Ausübung des Hausrechts und der Pflege des Courts zu betreiben. Hierzu informiert Bürgermeister Fischer.

Finanzielle Beurteilung: Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: HH 560.9400 50.000€

Die Mehrausgaben sind im Vermögenshaushalt zu verbuchen. Da hierfür 50.000 € vorgesehen waren, sind die überplanmäßigen Ausgaben im Wege der Sollumbuchung aus der Allgemeinen Rücklage bereitzustellen. Der Gesamtbetrag wird von der Rücklage Spielplatz abgezogen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für den Soccer-Court an die Firma HSS zu einem Angebotspreis von 58.372,95 € brutto zu vergeben.

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, die Erdbauarbeiten zu einem Preis in Höhe von max. 24.430,40 € brutto an den Günstigstbietenden zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: 10 : 2 angenommen

TOP 4

Abwasseranlage Möhrendorf - Kanalsanierung 4. Bauabschnitt - Auftragsvergabe -

Sachverhalt:

Der o. g. 4. Bauabschnitt Kanalsanierung wurde als Beschränkte Ausschreibung über die Deutsche E-Vergabe durchgeführt.

Zur Angebotsabgabe wurden 4 Firmen aufgefordert. Zur Submission am 17.07.2024 haben 4 Firmen ein Angebot wie folgt eingereicht:

Angebot 1: 1.150.466,02 Euro

Angebot 2: 1.081.239,80 Euro

Angebot 3: 1.151.874,61 Euro

Angebot 4: 1.125.007,35 Euro

In der Kostenberechnung waren 1.180.439,30 Euro brutto vorgesehen.

Nach Prüfung der Angebote legt die Fa. SRP Schneider + Partner, Bamberg, folgende Vergabeempfehlung vor:

Es wird empfohlen, den Auftrag an die Fa. Swietelsky-Faber GmbH Kanalsanierung, Lechwiesenstraße 58, 86899 Landsberg lt. Angebot vom 15.07.2024 in Höhe von 1.081.239,80 € brutto zu vergeben.

Vergabeempfehlung und Preisspiegel sind im RIS eingestellt.

Beschluss:

Gemäß der Empfehlung beschließt der Gemeinderat, den Auftrag an die Fa. Swietelsky-Faber GmbH Kanalsanierung, 86899 Landsberg, lt. Angebot vom 15.07.2024 in Höhe von 1.081.239,80 € brutto zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0 angenommen

Gemeinderat Bernd Rudolph ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

TOP 5

Wasserversorgung: Grundsatzbeschluss zur Umstellung auf Funkwasserzähler

Sachverhalt:

Folgende Unterlagen wurden hierzu in RIS eingestellt:

Kostenvergleich Funkwasserzähler jährlicher Austausch / Komplettaustausch

Angebote Fa. DIEHL

Stichprobenverfahren notwendige Anzahl

Vortrag Fa. DIEHL zum Thema Funkwasserzähler

Info der Fa. DIEHL zur Funkauslesesoftware IZAR

Die Fa. DIEHL hat am 23.4.2024 in der Gemeinderatssitzung zum Thema Umstellung der Wasserzähler auf Funkwasserzähler berichtet. Aufgrund der positiven Resonanz durch das Gremium wurden nun seitens der Verwaltung die nächsten Schritte (Einholung von Angeboten, weiteres Vorgehen) in die Wege geleitet.

Im Zuge dessen hat sich herausgestellt, dass

a)

an einer Umstellung auf Funkwasserzähler aus umweltrechtlichen Gesichtspunkten, wasserwirtschaftlichen und finanziellen Gründen kein Weg vorbeiführt und

b)

dass die Umstellung nach Möglichkeit in einem Zug 2025 durchgeführt werden sollte.

Im beiliegenden Kostenvergleich ist ersichtlich, dass ein turnusmäßiger jährlicher Austausch finanziell deutliche Mehrkosten (+ ca. 25.000 Euro) verursacht. Zudem könnten wir erst am Ende des 6. Jahres beim Austausch der letzten herkömmlichen Zähler sinnvolle Auswertungen durchführen. Die Verwaltung müsste zudem 6 Jahre lang zwei unterschiedliche Systeme pflegen. Die Firma DIEHL bietet an, den Komplettausbau mittels zertifizierter Fachunternehmen binnen weniger Monate (bei 1.700 Zählern etwa 3 Monate) durchzuführen. Die Lieferzeit für die Zähler beträgt aktuell 3 - 4 Monate.

Aufgrund der notwendigen Vorbereitungszeit für die Bürgerinfo, Netzplanung, Aufbau Antennen, Installation System, Schulung, Lieferzeiten und Einbau der neuen Wasserzähler ist ein Start zum 01.01.2025 nicht mehr realisierbar. Jedoch könnten in diesem Jahr noch die Funknetzplanung, der Aufbau des Funknetzes und die Software bereitgestellt werden. Im kommenden Jahr sollen dann nach und nach alle Zähler ausgetauscht werden, damit bis zum 31.12.2025 die Umstellung auf Funkwasserzähler abgeschlossen werden kann.

Vergaberechtlich sei darauf hingewiesen, dass es zwar mehrere Anbieter von Funkwasserzählern gibt, diese jedoch teilweise sehr unterschiedliche Merkmale haben und uns nur die Fa. DIEHL bisher das Komplettpaket von der Netzwerkplanung über den Komplettaustausch bis hin zur Stichprobenprüfung anbieten konnten.

Die Verwaltung wird bis zur Sitzung des Gemeinderates am 23.07. noch weiter recherchieren, ob evtl. noch weitere Anbieter das Komplettpaket anbieten können.

Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass die Funkwasserzähler in Ausführung, Technik und Software nicht vergleichbar sind und unterschiedliche Systeme zum Einsatz kommen.

Eine Aufsplittung der einzelnen Anschaffungen auf verschiedene Anbieter kommt für uns nicht in Betracht, da aufgrund der Versorgungssicherheit und der damit verbundenen Verantwortlichkeit die Ausführung „in einer Hand“ unerlässlich ist. Zudem hat sich der Einsatz der HYDRUS-Funkwasserzähler der Fa. DIEHL in vielen Kommunen bereits bewährt.

Die Firma DIEHL teilt zum Thema Vergabe mit, dass die Systeme der einzelnen Anbieter kaum vergleichbar seien. Der HYDRUS-Wasserzähler weist folgende, teilweise bei anderen Anbietern nicht vorhandene Merkmale auf:

bleifreies robustes Messinggehäuse

Zähler sendet gleichzeitig BSI-konformes mobiles Funktelegramm (wMbus) und stationäres Funktelegramm (MIOTY)

Präqualifikation bzgl. Stichprobenverlängerung 6 + 6 Jahre

interner Logspeicher > 2 Jahre

vergossene Elektronik

fränkischer Wasserzähler: Messing von Diehl Metall Röthenbach a.d.P. + Elektronikfertigung in Nürnberg + Endmontage/Eichung in Ansbach

Referenzen u. a.:

-

N-Ergie Nürnberg

-

Stadtwerke Zirndorf

-

Stadt Oberasbach

-

ZV Schwarzachgruppe, Wendelstein

-

ESTW Erlangen

-

VG Höchstadt a. d. A.

-

ZV Auracher-Gruppe, Stegaurach

-

Stadt Schlüsselfeld

-

VG Uehlfeld

Finanzielle Beurteilung

Der Austausch der Wasserzähler ist im Verwaltungshaushalt zu verbuchen. Bei der Haushaltsplanung 2024 sind wir noch davon ausgegangen, dass wir die Zähler nach Anfall jährlich austauschen. Hierfür wurden im Haushaltsplan 2024 und den Folgejahren jeweils 60.000 Euro eingeplant.

Die 2024 nicht benötigten Mittel können im Wege der HH-Ansatz-Übertragung (HH-Rest) ins Jahr 2025 verschoben werden. Die im Finanzplan 2026 und 2027 vorgesehenen Ansätze sind dann auf das Jahr 2025 vorzuziehen.

Die Funknetzplanung, die Installation der Funkantennen sowie die Anschaffung und Installation der Funkauslesesoftware IZAR sollte noch 2024 erfolgen. Die Ausgaben sind im Vermögenshaushalt zu verbuchen. Da hierfür bisher keine Mittel vorgesehen waren, sind diese im Wege der Sollumbuchung aus der Allgemeinen Rücklage bereitzustellen.

Fazit der Verwaltung:

die Komplettumstellung auf Funkwasserzähler ist sowohl in finanzieller als auch in organisatorischer Hinsicht dem Teilaustausch, verteilt auf 6 Jahre, vorzuziehen

die finanziellen Mittel waren bereits zum Großteil im Haushalts- und Finanzplan 2024 - 2027 vorgesehen und sind im Rahmen der bevorstehenden Haushaltsplanung 2025 auf die entsprechenden Jahre umzuverteilen

aufgrund der unterschiedlichen Systeme der Anbieter und der durchweg guten Referenzen empfiehlt die Verwaltung, den Auftrag für das Komplettpaket der Fa. DIEHL zu erteilen.

Diskussionsverlauf:

Gemeinderat Stefan Hartmann fragt verschiedenes bezüglich der Gartenwasserzähler und der Kosten für eine App nach. Die Verwaltung soll hierüber Recherche betreiben.

Nachtrag und ergänzende Hinweise der Verwaltung vom 15.07.2024

Bis zur Sitzung konnten keine weiteren Firmen ermittelt werden, die das Komplettpaket incl. Planung, Ausführung und APP anbieten konnten.

Erst nach abgeschlossener Funknetzplanung ergibt sich die Anzahl der notwendigen Funkempfänger und der damit verbundenen Kosten. Die Anzahl der notwendigen Antennen ist daher aktuell nur eine Annahme. Eine Wartung für das Funknetz ist nicht erforderlich.

Die Anzahl der Wasserzähler schwankt. Nach einer aktuellen Auswertung liegt die Anzahl derzeit bei ca. 1.550. Das Angebot wurde entsprechend modifiziert.

Alle Wasserzähler werden unabhängig vom Alter gemeinsam im Jahr 2037 ausgetauscht (auch die, die in den Jahren bis 2037 neu hinzukommen)

Gartenwasserzähler (derzeit ca. 600!) werden wegen der unverhältnismäßig hohen Anschaffungskosten nicht angetastet. Die Meldung der Abzugsmengen erfolgt durch die Nutzer wie in den Vorjahren online oder mittels Vordruck (Amtsblatt). Wer nicht rechtzeitig meldet, bekommt keinen Abzug!

Die im Verwaltungshaushalt gebuchten Kosten (Zähler + Einbau + Softwarepflege) werden im jeweiligen Haushaltsjahr direkt gebucht und fließen direkt in die Gebührenkalkulation ein. Alle anderen, im Vermögenshaushalt gebuchten Kosten, werden über den Anlagennachweis gem. der Nutzungsdauer abgeschrieben, verzinst und fließen über die kalkulatorischen Kosten in die Gebührenkalkulation ein.

Es ist damit zu rechnen, dass sich der Verwaltungskostenanteil ab 2026 deutlich verringert, da die jährlichen Arbeiten für den Austausch der Zähler, für den Versand der Wasserzählerkarten und das Einlesen und Eintippen der Zählerstände (mit Ausnahme der Gartenwasserzähler) vollständig entfallen.

Aufgrund der nachgereichten Kosten für die APP und jährlichen Softwarepflegekosten sowie der korrekten Darstellung der Angebotskosten, nachstehend die ergänzte und berichtigte Kostenaufstellung:

Die Angebote Nr. 1 - 5 wurden zum Tagesordnungspunkt ist RIS eingestellt.

Beschluss:

1.

Der Gemeinderat beschließt, dass alle derzeit eingebauten Wasserzähler in der Gemeinde Möhrendorf 2025 auf digitale Funkwasserzähler umgestellt werden. Die Umstellung beinhaltet die Funknetzplanung, den Aufbau des Funknetzes (mittels Funkantennen), die Software zur Funkauslesung, die APP IZAR Home und die jährlichen Softwarepflegekosten gem. der vorliegenden Kostenaufstellung.

2.

Der Auftrag wird gemäß den vorstehenden Angeboten Nr. 1 - 5 der Fa. DIEHL, Ansbach, erteilt.

3.

Die Installation der Funkempfänger erfolgt auf bestehenden gemeindlichen Anlagen nach Möglichkeit in Eigenleistung. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Verwaltung ermächtigt, die Arbeiten an eine geeignete Fachfirma zu vergeben.

4.

Die Haushaltsmittel für den Austausch sämtlicher Zähler und der APP IZAR Home sind im Haushalt 2025 zu veranschlagen. Die Mittel für die Netzwerkplanung, den Aufbau der Funkempfänger und die Bereitstellung der Auslesesoftware sind 2024 im Wege der Soll-Umbuchung von der HHSt. 910.9100 bereit zu stellen.

5.

Die Bürger sind rechtzeitig und umfassend zu informieren. Nach Möglichkeit soll in der nächsten Bürgerversammlung (ggfs. mit der Fa. Diehl) darüber berichtet werden. Der Gemeinderat ist regelmäßig über den Verlauf des Projekts zu informieren. Bei zu erwartenden signifikanten Kostensteigerungen/-mehrungen oder Nachträgen muss der Gemeinderat vorher zustimmen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 1 angenommen

Gemeinderat Stefan Hartmann bittet für die Fraktion FDP folgende Begründung bei Ablehnung gemäß der Geschäftsordnung des Gemeinderates (§ 33 (2) Satz 3 mit aufzunehmen:

"Nach Meinung der FDP - Stefan Hartmann - wird die Umstellung auf Funkwasserzähler abgelehnt, da hierdurch eine zusätzliche Preissteigerung der Wassergebühren für die Gemeinde verursacht wird."

TOP 6

Information zur Bedarfsentwicklung der Möhrendorfer Kindertagesstätten und der Grundschule mit Hort und Mittagsbetreuung

Sachverhalt:

Bürgermeister Fischer informiert über die Bedarfsentwicklung wie folgt:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 7

Zustimmung zum Haushaltsplan 2024 der evang. Kindertagesstätte St. Laurentius

Sachverhalt:

Hierzu wurde der Auszug aus dem Haushaltsplan 2024 der evang. KiTa St. Laurentius in RIS gestellt.

Herr Dr. Volker Metzler hat der Gemeinde per E-Mail vom 06.06.2024 einen Auszug aus dem aktuellen Entwurf des Haushaltsplanes der evang. Kindertagesstätte St. Laurentius übersandt. Für das Haushaltsjahr 2024 wird hierbei ein Defizit in Höhe von 35.008 Euro erwartet.

Der aktuelle Stand der Defizit-Ausgleichsrücklage beträgt +149.294,62 Euro.

Gem. § 3 Abs. 1 des Vertrags mit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Laurentius muss der Träger jährlich den Haushaltsplan der Gemeinde vorlegen. Im Falle eines zu erwartenden Defizits muss die Gemeinde dem Haushaltsplan zustimmen.

(nachrichtlich: für die Kath. KiTa St. Elisabeth wird für 2023/2024 kein Defizit erwartet. Hier beträgt der aktuelle Stand der Defizitsausgleichsrücklage +126.401,68 Euro)

Diskussionsverlauf:

Gemeinderat Stefan Hartmann fragt nach, wie bei den Ausgaben unter 5290 die Vorjahreszahlen waren.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses, dem Haushaltsplan 2024 für die evang. Kindertagesstätte St. Laurentius zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen

TOP 8

Zuschussantrag ASV: Umstellung LED-Flutlichtanlage / Neuanlage LED Flutlicht Tennis

Sachverhalt:

In der Gemeinderatssitzung vom November 2023 hat der ASV den Antrag auf Bezuschussung der Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED gestellt. Der Gemeinderat hat hier einem Zuschuss von 12.000 € zugestimmt und in die HH-Planung mit aufgenommen.

Im Zuge der Planungen wurde nun der Wunsch der mitgliederwachsenen Tennisabteilung noch mit aufgenommen, ebenfalls durch Bestandsmasten und einem neuen Masten hier diese mit zu beleuchten.

Der ASV-Vorstand hat hier einen neuen Antrag gestellt und bittet um einen weiteren Zuschuss in Höhe von 3.000 €.

Finanzielle Beurteilung:

Der Betrag soll aus der Deckungsreserve entnommen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, dem Antrag zuzustimmen und den Zuschuss auf den Betrag von 15.000 € zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen

TOP 9

Beratung und Beschlussfassung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2023

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Möhrendorf obliegt dem ersten Bürgermeister die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 10.000,00 € und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 5.000 € im Einzelfall, sofern diese unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 Abs. 1 GO). Bei überplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes besteht für den ersten Bürgermeister bis zu einem Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall keine Nachweis- und Rechenschaftspflicht über die Unabweisbarkeit gegenüber dem Gemeinderat (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 c der Geschäftsordnung). Für Haushaltsüberschreitungen, die nicht durch die Inanspruchnahme von Deckungskreisen gedeckt werden können und die über den Wertgrenzen der Geschäftsordnung liegen, ist ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates erforderlich.

Im Rahmen des Jahresabschlusses ist u. a. zu prüfen, ob über- und außerplanmäßige Ausgaben vom zuständigen Organ angeordnet worden sind und die Deckung gewährleistet ist. Hierzu wurde seitens der Verwaltung über das kommunale Finanzprogramm cipkom eine Auflistung aller HHStellen und eine sog. Deckungskreisübersicht generiert. Danach wurden alle Überschreitungen im Hinblick auf die aktuell geltende Geschäftsordnung des Gemeinderates (im Speziellen: § 12 Abs. 2 Nr.2) überprüft und nachstehend aufgelistet.

Inhaltsübersicht

Verwaltungshaushalt

1

Übersicht Deckungskreise K

2

Zuständigkeit 1. Bürgermeister nach § 12 Abs. 2 Nr. 2a „zwingende Rechtsvorschrift“ K

3

Zuständigkeit 1. Bürgermeister nach § 12 Abs. 2 Nr. 2c

„< 1000 €, ohne Rechenschaft“ K

4

Zuständigkeit 1. Bürgermeister nach § 12 Abs. 2 Nr. 2c „>1000 € <10.000 €, mit Begründung“ K

5

Zuständigkeit Gemeinderat nach § 12 Abs. 2 Nr. 2a (Anordnung > 10.000 €) Beschlussfassung am Ende!

6

Deckung der nicht ungedeckten Ausgaben des Verwaltungshaushalts K

Vermögenshaushalt

7

Über- und außerplanmäßige Ausgaben des Vermögenshaushalts K

K = Kenntnisnahme

Verwaltungshaushalt

Der Deckungskreis 3 wird überschritten. Es handelt sich um HHstellen, die im Vollzug zwingender Rechtsvorschriften stehen. Zuständig somit: 1. Bürgermeister

GR: Kenntnisnahme

2. §§ 12 und 12a GeschO: zwingende Rechtsvorschrift bzw. vertragliche Verpflichtung aufgrund bereits abgeschlossener Verträge

Es handelt sich um HHStellen, die entweder im Vollzug zwingender Rechtsvorschriften stehen oder für die vertragliche Verpflichtungen bestehen. Zuständig somit: 1. Bürgermeister

GR: Kenntnisnahme

3. §§ 12c GeschO: < 1.000 Euro; ohne Rechenschaft ggü. dem Gemeinderat

Die Überschreitungen der vorstehenden HHAnsätze bewegen sich alle in einem Bereich bis 1.000 Euro. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 c GeschO ist in diesen Fällen kein Nachweis und keine Rechenschaft des Bürgermeisters gegenüber dem Gemeinderat über die Unabweisbarkeit erforderlich.

Zuständig somit: 1. Bürgermeister

GR: Kenntnisnahme

4. Zuständigkeit Bürgermeister (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 c < 10.000 Euro; mit Begründung

5. Zuständigkeit Gemeinderat (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 a > 10.000 €)

KEINE

6. Deckung der nicht ungedeckten Ausgaben des Verwaltungshaushalts

Zur Deckung der über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes hat der Gemeinderat für das Jahr 2023 eine allgemeine Deckungsreserve (§ 11 KommHV) in Höhe von 116.000 Euro veranschlagt. Im Laufe des Jahres 2023 wurden aus dieser Deckungsreserve nichts entnommen.

Deckungsreserve 2023 (HHst. 910.8500)

Zum Jahresende verbleiben somit noch 116.000,00 Euro in der allgemeinen Deckungsreserve für ungedeckte Ausgaben des Verwaltungshaushaltes.

Übersicht ungedeckte Ausgaben des Verwaltungshaushalts

Die Mittel in der allgemeinen Deckungsreserve reichen somit für die noch offenen ungedeckten Ausgaben aus. Ein Beschluss ist hierzu nicht erforderlich.

GR: Kenntnisnahme

7. Überplanmäßig Ausgaben des Vermögenshaushalts

Im Vermögenshaushalt sind lediglich 4 Haushaltsstellen überschritten. 1 davon ist auf die Abwicklung von Spenden (innere Verrechnung) zurückzuführen und 2 Haushaltsstellen sind nur geringfügig (<1.000 €) überschritten.

Ein Beschluss ist deshalb nicht erforderlich

GR: Kenntnisnahme

Beschluss:

Gemäß der Empfehlung der Verwaltung und dem Hauptausschuss nimmt der Gemeinderat die Dokumentation der Verwaltung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2023 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen

Nächste Gemeinderatssitzung: Dienstag 19.11.2024