Nach Ablauf des 4-jährigen Kalkulationszeitraums waren in diesem Jahr die Grabnutzungsgebühren neu zu kalkulieren. Der stark ansteigende Trend zu den Urnenbestattung (über 80 % aller Bestattungen waren 2022 Urnenbestattungen), die vermehrte Aufgabe von Erdgräbern (keine Weiterverlängerung) sowie der Anstieg der Fixkosten waren wichtige Punkte, die in die aktuelle Friedhofskalkulation eingeflossen sind.
Der Gemeinderat Möhrendorf hat in der Sitzung am 24.10.2023 beschlossen, die Grabnutzungsgebühren entsprechend anzupassen. Während die Gebühren bei den Erdgräbern leicht gesunken sind, mussten die Gebühren vor allem bei den Urnenbaum- und Urnennischengräbern teilweise deutlich angehoben werden.
Seitens der Friefhofsverwaltung wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Ruhefrist eine Verlängerung der Grabnutzungsrechte auch in 5-Jahres-Schritten möglich ist.
Die neuen Gebührensätze gelten ab 01.01.2024. Die komplette Friedhofsgebührensatzung ist auf der Gemeinde-Webseite unter der Rubrik Rathaus – Politik / Satzungen – Verordnungen dauerhaft online gestellt.
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Möhrendorf folgende Satzung:
Die Satzung der Gemeinde Möhrendorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung – FGS) vom 28.09.2021, zuletzt geändert am 25.07.2023 wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 1 „Grabnutzungsgebühr“ erhält folgende neue Fassung:
Die Grabnutzunsggebühr beträgt jährlich für ein
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| in Euro |
| a) | Einzelgrab | 34,00 |
| b) | Doppelgrab | 45,00 |
| c) | Dreifachgrab | 60,00 |
| d) | Vierfachgrab | 74,00 |
| e) | Fünffachgrab | 88,00 |
| f) | Sechsfachgrab | 102,00 |
| g) | 5-fach Urnengrab | 84,00 |
| h) | Urnennische (2-fach), Urnengräber an Baumbestand (2-fach) excl. Plakette | 87,00 |
| i) | Urnengräber an Baumbestand (3-fach) excl. Plakette | 88,00 |
| j) | Urnengräber an Baumbestand (4-fach) excl. Plakette | 95,00 |
| k) | Urnenerdgrab (anonym) – wie bisher | 20,00 |
Die Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Möhrendorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung – FGS) tritt am 01.01.2024 in Kraft.