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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Möhrendorf
Ausgabe 12/2023
Aus der Sitzung
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26.09.2023

Aus der Sitzung des Gemeinderates am 26. September 2023

Tagesordnung - öffentlicher Teil:

1.

Berichterstattung der Freiwilligen Feuerwehren Möhrendorf und Kleinseebach

2.

Bauvorlagen (nur jene, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben):

2.1

Keine Veröffentlichung

2.2

Antrag auf Baugenehmigung (Tektur): Umbau, Sanierung und Erweiterung Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Hauptstraße 42, Fl. Nr. 266/9, Gemarkung Möhrendorf (BV 2023-026)

2.3

Keine Veröffentlichung

2.4

Keine Veröffentlichung

3.

Anbau von Räumen für Jugend- und Vereinsnutzung an die Sporthalle Möhrendorf

3.1

Gewerk Fensterbauarbeiten, Aluminium-Profile - Auftragsvergabe -

4.

Stadt Baiersdorf - Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans - Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

5.

Bau Grundwassermessstellen; Auflassung ehemalige Hausmülldeponie - Auftragsvergabe -

6.

Vollzug des Onlinezugangsgesetzes (OZG); Erwerb von weiteren Formularen aufgrund der Verpflichtung zur Bereitstellung von digitalen Antragsverfahren

7.

Nutzungsvertrag Gemeinde/ASV (Nr. 1) vom 19.12.2021; Antrag ASV auf Erhöhung finanzielle Entschädigung für Rasenpflege

8.

Grundstücksüberlassungsvertrag Gemeinde/ASV Tennisheim (Nr. 5) vom 29.10.1993; Vertragsverlängerung

9.

Bekanntgabe und Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses 2022

10.

Bestellung zur Kassenverwalterin

11.

Information Friedhofsmauer

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Berichterstattung der Freiwilligen Feuerwehren Möhrendorf und Kleinseebach

Sachverhalt:

Bürgermeister Fischer begrüßt den Kommandanten unserer Freiwilligen Feuerwehr Kleinseebach, Herrn Jürgen Bratengeier und den Kommandanten der FFW Möhrendorf, Herrn Bernd Schlee. Herr Schlee beginnt mit der Berichterstattung der FFW Möhrendorf anhand einer Power-Point-Präsentation; diese ist im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme eingestellt.

Nun berichtet der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Kleinseebach, Herr Jürgen Bra-tengeier, über diverse Statistiken, Mitgliederzahlen und Einsätze; auch hier ist die Präsentation im Ratsinformationssystem eingestellt. Herr Bürgermeister Fischer beantwortet einzelne Fragen der Feuerwehrkommandanten und bedankt sich für die ausführliche Berichterstattung; der Gemeinderat schließt sich dem Dank applaudierend an.

Gemeinderat Bernd Rudolph regt an, wenn Handlungsbedarf besteht, baldmöglichst die Förderungen abzugreifen. In 2024 sind keine größeren Anschaffungen geplant.

Zuletzt wünscht Bürgermeister Fischer allen Feuerwehrlern, dass sie stets gesund von ihren Einsätzen zurückkommen.

TOP 2

Bauvorlagen:

TOP 2.1 – Keine Veröffentlichung

TOP 2.2

Antrag auf Baugenehmigung (Tektur): Umbau, Sanierung und Erweiterung Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Hauptstraße 42, Fl. Nr. 266/9, Gemarkung Möhrendorf (BV 2023-026)

Antragsteller: Frederik Simon und Nele Vorndran

Stellungnahme der Bauverwaltung:

Die Antragsteller möchten am Grundstück ein Einfamilienhaus umbauen, sanieren und erweitern und eine Einliegerwohnung errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Baulinienplanes aus 1962. Da für dieses Grundstück keinerlei Festsetzungen getroffen wurden, weil die Bebauung bereits bestanden hatte, muss sich das Bauvorhaben lediglich in die nähere Umgebung einfügen.

Zum Vorhaben gab es bereits weitere Anträge:

-

BV 2022-026:

Antrag auf Baugenehmigung (der durch die nun vorliegende Tektur ergänzt wird)

>> Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, dem Antrag auf Baugenehmigung in der vorliegenden Form zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 15:0 angenommen

-

BV 2022-021:

Antrag auf Vorbescheid

-

BV 2021-036:

Formlose Voranfrage des Voreigentümers

Die Außenmaße des Vorhabens aus dem vorherigen Bauantrag BV 2022-026 bleiben unverändert.

Folgende relevante Änderungen zum Bauvorhaben BV 2022-026 sind beantragt:

1.)

Errichtung einer Einliegerwohnung (Teilung des ursprünglich geplanten Vorhabens durch das Setzen von zwei Wänden innerhalb des Hauses)

2.)

Durch die Einliegerwohnung ist gemäß Stellplatzsatzung ein 3. Stellplatz erforderlich. Dieser ist nachgewiesen.

Kosten für eine evtl. erforderliche Bordsteinabsenkung sind von den Antragstellern zu tragen.

Im Bau-, Klima-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss ist zu beraten, ob dem o. g. Bauvorhaben zugestimmt wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen

TOP 2.3 - Keine Veröffentlichung

TOP 2.4 - Keine Veröffentlichung

TOP 3

Anbau von Räumen für Jugend- und Vereinsnutzung an die Sporthalle Möhrendorf

TOP 3.1

Gewerk Fensterbauarbeiten, Aluminium-Profile - Auftragsvergabe -

Sachverhalt:

Das Gewerk Fensterbauarbeiten, Aluminium-Profile wurde als öffentliche Ausschreibung in der Deutschen E-Vergabe ausgeschrieben.

Zur Submission am 28.08.2023 um 11 Uhr sind 4 Angebote wie folgt bei der Gemeinde eingegangen:

Angebot 1: Fa. Meindl 64.784,79 Euro brutto à nach rechn. Prüfung 64.517,04 Euro brutto

Angebot 2:

81.308,65 Euro brutto

Angebot 3:

67.733,61 Euro brutto

Angebot 4:

79.860,90 Euro brutto

In der Kostenberechnung waren für das Gewerk 60.000 Euro brutto vorgesehen.

Der Architekt Herr Leyh aus Höchstadt a. d. Aisch hat folgenden Vergabevorschlag eingereicht:

Für die Fensterbauarbeiten hatten wir an 14 Firmen, in einer Öffentlichen Ausschreibung, Leistungsverzeichnisse verschickt. Von vier Firmen wurde am 28.08.2023 ein Angebot bei der Gemeinde Möhrendorf eingereicht. In den angebotenen Leistungen ist neben den Fenstern und den Außentüren im Anbaubereich auch eine zusätzliche Flurtür im Gebäudebestand beinhaltet. Diese Tür wurde in unserer abschließenden LV-Besprechung zusätzlich in das LV aufgenommen und war in der ursprünglichen Kostenberechnung nicht berücksichtigt.

In der Kostenberechnung vom 19.11.2019 waren für die ausgeschriebenen Leistungen Kosten von brutto 60.000,00 € vorgesehen.

Das günstigste Angebot liegt mit brutto 64.517,04 € um 4.517,04 € über der Kostenberechnung vom 19.11.2019. Dies entspricht einer Kostenmehrung von ca. 7,53 %. Die Mehrkosten entstehen vollständig aus dem zusätzlichen Flurtürelement im Gebäudebestand (LV-Position 04.1.2.1), die Bruttokosten für dieses zusätzliche Element betragen 6.890,10 €.

Alle vorliegenden Angebote sind vollständig, vergleichbar und rechtskräftig unterzeichnet.

Wir schlagen vor, den Günstigstbieter, die Firma Meindl Metallbau GmbH, Am Forstgraben 4, 91622 Rügland zum brutto Angebotspreis von 64.517,04 € mit der Ausführung der Arbeiten zu beauftragen.

Preisspiegel und Vergabevorschlag sind im RIS eingestellt.

Bürgermeister Fischer teilt mit, dass die Beauftragung bereits per E-Mail durch ihn erfolgt ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, die Fa. Meindl Metallbau GmbH aus Rügland gemäß Angebot vom 22.08.2023 für die Fensterbauarbeiten mit einer Auftragssumme in Höhe von 64.517,04 Euro brutto zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen

TOP 4

Stadt Baiersdorf - Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans - Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Sachverhalt:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 beschlossen, einen neuen Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet der Stadt Baiersdorf aufzustellen. Der vorliegende Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (Stand 23.03.2023) bestehend aus Planzeichnung und Begründung wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 23.03.2023 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ziel des Planverfahrens ist es den bisher gültigen Flächennutzungsplan der Stadt durch Neuaufstellung zu ersetzen und mit integriertem Landschaftsplan ein umfassend abgestimmtes Stadtentwicklungskonzept zu erarbeiten.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2000 mit insgesamt 15 Änderungen wird den aktuellen Anforderungen an eine nachhaltige Siedlungsentwicklung sowie gegenwärtiger und künftig zu erwartender Entwicklungstendenzen nicht mehr gerecht. U.a. zeigen sich Handlungsbedarfe, die eine Erforderlichkeit zur Neuaufstellung rechtfertigen, speziell

in der demografischen Entwicklung,

in der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung,

bei der Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutzzielen

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie der dazugehörigen Begründung liegt in der Zeit vom 09.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023 im Rathaus der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung im Foyer (EG) öffentlich aus.

Die Gemeinde Möhrendorf hat eine Fristenverlängerung bis 27.09.2023 beantragt; diese wurde bewilligt.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung sind im RIS eingestellt. Weitere Unterlagen können der Homepage der Stadt Baiersdorf unter https://www.baiersdorf.de/de/leben/bauen-wohnen/gesamtfortschreibung-fnp entnommen werden.

Aus Sicht der Bauverwaltung sind die Belange der Gemeinde Möhrendorf nicht berührt. Es wird deshalb vorgeschlagen keine Einwände gegen den Flächennutzungsplan zu erheben.

Die Verwaltung sollte bei einer weiteren Beteiligung zum Bebauungsplan ermächtigt werden, eine Stellungnahme auf dem Verwaltungsweg abzugeben.

Diskussionsverlauf:

Die Mitglieder des Bauausschusses sehen hier schon Bedenken für die Gemeinde Möhrendorf in Bezug auf die Landwirtschaft.

Zur Gemeinderatssitzung am 26.09.2023 sollen die Mitglieder ihre Bedenken in einem schriftlichen Beschlussvorschlag mitteilen.

Beschluss:

Aus Sicht der Bauverwaltung sind die Belange der Gemeinde Möhrendorf nicht berührt. Es wird deshalb vorgeschlagen keine Einwände gegen den Flächennutzungsplan zu erheben.

Bürgermeister Fischer wird beauftragt, eine Stellungnahme zu den Ausgleichsflächen an die Stadt Baiersdorf abzugeben.

Die Verwaltung sollte bei einer weiteren Beteiligung zum Bebauungsplan ermächtigt werden, eine Stellungnahme auf dem Verwaltungsweg abzugeben.

Abstimmungsergebnis: 11 : 1 angenommen

TOP 5

Bau Grundwassermessstellen; Auflassung ehemalige Hausmülldeponie - Auftragsvergabe -

Sachverhalt:

Errichtung von 2 Grundwassermessstellen DN 125

(im Bereich der Altablagerung Kat.-Nr. 572 00 037 Fl. Nr. 822 Gemarkung Möhrendorf)

zur weiteren Bewertung der Emissionen

Als Ergebnis einer Ausschreibung und Bewertung durch das Planungsbüro Protect bzw. GAB

Empfehlung der Vergabe an die Fa. Weikert.

Ausschreibungsunterlagen und Angebot sind im Ratsinformationssystem eingestellt worden.

Finanzielle Beurteilung:

720.9500: verfügbar rd. 36.000 €

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, für die Errichtung von zwei Grundwasser-Messstellen die Weikert GmbH & Co. KG aus Mühlhausen gemäß Angebot vom 28.07.2023 zum Angebotspreis in Höhe von 16.934,41 Euro brutto zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0 angenommen

Gemeinderat Alexander Aulesjord ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

TOP 6

Vollzug des Onlinezugangsgesetzes (OZG); Erwerb von weiteren Formularen aufgrund der Verpflichtung zur Bereitstellung von digitalen Antragsverfahren

Sachverhalt:

Die Gemeinde Möhrendorf ist gem. dem Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet, alle rechtlich möglichen und sinnvollen Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Der Freistaat Bayern unterstützt hierbei die Anschaffung dieser Online-Dienste finanziell mit einer 80 %-igen Förderung. Unser Service-Dienstleister Komuna hat uns hierzu im Frühjahr über das sog. „Formular-Modul“ die Bereitstellung von 30 zusätzlichen Online-Diensten (siehe im RIS eingestellte Linkliste) angeboten.

Gesamt-Nettoauftragssumme: 8.700,00 Euro

Gesamt-Bruttoauftragssumme: 10.353,00 Euro

abzüglich Zuschuss 80 %: 8.300,00 Euro

= finanzieller Aufwand Gemeinde. 2.075,00 Euro

Das Förderprogramm läuft allerdings nur noch bis zum 30. September 2023. Förderanträge müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass sie noch während der Laufzeit des Förderprogramms verbeschieden werden können.

Seitens der Verwaltung haben wir deshalb vorsorglich

a)

den Förderantrag am 16.02.2023 an die zuständige Regierung gestellt und

b)

den Auftrag am 22.02.2023 an die Komuna erteilt.

Die neuen Online-Dienste wurden mittlerweile durch die Komuna auch auf unserer Homepage und dem Bayern-Portal online zur Verfügung gestellt. Der Verwendungsnachweis zum Förderantrag wurde ebenfalls bereits eingereicht.

Die Zuwendungsstelle der Regierung hat uns nun schriftlich mitgeteilt, dass hinsichtlich der Auftragserteilung noch der Beschluss des Gemeinderates fehlt (da die gesamte Brutto-Auftragssumme 375 Euro über der Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters liegt).

Die Verwaltung bittet deshalb um nachträgliche Beschlussfassung zum Erwerb der zusätzlichen Online-Formulare.

Finanzielle Auswirkungen

Der finanzielle Aufwand für die Gemeinde Möhrendorf beträgt nach Abzug des Zuschusses durch den Freistaat 2.070,60 Euro (brutto).

Die zusätzlichen Formulare sind kein Vermögensgegenstand und deshalb im Verwaltungshaushalt auf der HHST 060.5800 zu verbuchen. Die Deckung ist gewährleistet. Unter Berücksichtigung des noch zu erwartenden Zuschusses in Höhe von 8.282,40 Euro sind aktuell noch ca. 4.000 Euro auf der Haushaltsstelle vorhanden.

Seitens Verwaltung und des Hauptausschusses wird folgende Beschlussfassung für den Gemeinderat empfohlen:

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Erwerb von zusätzlichen Online-Diensten zum Online-Zugangsgesetz (OZG) gemäß dem Angebot der Fa. Komuna über

-

30 Online-Dienste zum Preis von 6.950 Euro netto

-

Dienstleistungspaket zum Preis von 1.750 Euro netto

zum Gesamtpreis von 10.353 Euro brutto nachträglich zu.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen

TOP 7

Nutzungsvertrag Gemeinde/ASV (Nr. 1) vom 19.12.2021; Antrag ASV auf Erhöhung finanzielle Entschädigung für Rasenpflege

Sachverhalt:

Im Ratsinformationssystem sind zum Tagesordnungspunkt

a)

die Übersicht über alle Verträge mit dem ASV

b)

der Originalvertrag Nr. 1 vom 19.12.2012 und

c)

der Antrag des ASV Möhrendorf

eingestellt.

Bei der Gemeinde Möhrendorf ging mit Schreiben vom 24.08.2023 ein Antrag des ASV Möhrendorf e. V. auf Anpassung des finanziellen Ausgleiches ein. Im § 13 des Nutzungsvertrages vom 19.12.2012 wurde ein finanzieller Ausgleich von 14.600 Euro jährlich vereinbart. Dieser Betrag soll nun ab dem 01.01.2024 auf 19.000 Euro angepasst werden.

Diskussionsverlauf Hauptausschuss:

Die Kosten auf der Einnahmenseite sollen geprüft werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses, den finanziellen Ausgleich von 14.600 Euro auf 19.000 Euro ab dem 01.01.2024 anzupassen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 0 angenommen

Gemeinderätin Carina Primas ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

TOP 8

Grundstücksüberlassungsvertrag Gemeinde/ASV Tennisheim (Nr. 5) vom 29.10.1993; Vertragsverlängerung

Sachverhalt:

Im Ratsinformationssystem ist zum Tagesordnungspunkt der Originalvertrag Nr. 5 vom 29.10.1993 (Vertragsablauf 30.09.2023) eingestellt.

Der Grundstücksüberlassungsvertrag zwischen der Gemeinde Möhrendorf und dem ASV Möhrendorf läuft zum 30. September 2023 ab.

Das Vertragsverhältnis soll nun um weitere 10 Jahre verlängert werden, vorerst bis zum 30. September 2033. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt, so verlängert es sich um ein weiteres Jahr.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses, das Vertragsverhältnis mit dem ASV Möhrendorf um weitere 10 Jahre bis zum 30.09.2033 zu verlängern. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt, so verlängert es sich um ein weiteres Jahr.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen

TOP 9

Bekanntgabe und Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses 2022

Sachverhalt:

Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen.

Die Jahresrechnung 2022 mit Rechenschaftsbericht wurde als PDF-Datei ins RIS eingestellt.

Die Jahresrechnung der Gemeinde Möhrendorf für das Haushaltsjahr 2022 schließt wie folgt ab:

im Verwaltungshaushalt

mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 12.649.324,59 Euro

und im Vermögenshaushalt

mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 11.225.602,72 Euro

Im Verwaltungshaushalt ergab sich ein Soll-Überschuss in Höhe von 2.988.682,63 Euro, der nach den Vorschriften der KommHV-Kameralistik dem Vermögenshaushalt zuzuführen ist.

Im Vermögenshaushalt ergab sich nach der Zuführung vom Verwaltungshaushalt ein Soll-Überschuss in Höhe von 8.714.440,31 Euro, der nach den Vorschriften der KommHV-Kameralistik der allgemeinen Rücklage zuzuführen ist.

Dieser Betrag wurde im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes wieder entnommen.

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt auf Empfehlung des Hauptausschusses die Ausführungen zur Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis. Die Jahresrechnung 2022 ist nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen

TOP 10

Bestellung zur Kassenverwalterin

Sachverhalt:

Die derzeitige Kassenverwalterin Frau Müller befindet sich momentan im Mutterschutz. Als ihre Vertreterin wurde Frau Ulrike Götz eingestellt.

Herr Roland Abel, der zum 01.10.2023 die Nachfolge von Frau Göller antritt, wird stellvertretender Kassenverwalter.

Gemäß Art. 100 Abs. 2 GO hat die Gemeinde einen Kassenverwalter und einen Stellvertreter zu bestellen.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Frau Ulrike Götz wird zum 01.10.2023 zur Kassenverwalterin bestellt.

Stellvertretender Kassenverwalter wird Herr Roland Abel.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, Frau Ulrike Götz zum 01.10.2023 zur Kassenverwalterin und Herrn Roland Abel zum stellvertretenden Kassenverwalter zu bestellen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen

TOP 11

Information Friedhofsmauer

Sachverhalt:

Bürgermeister Fischer informiert über den Schaden an der Stützmauer auf dem alten Friedhof, der vermutlich aufgrund der anhaltenden Trockenheit entstanden ist. Es hat bereits eine Voruntersuchung durch das Ingenieurbüro Thomas Leyh stattgefunden, da diese Stützmauer u. a. dem Denkmalschutz bzw. Ensembleschutz zuzurechnen ist. Die Stützmauer wurde bei Errichtung ohne Fundamt erstellt und nur auf Sand gebaut.

Ingenieurbüro Thomas Leyh vom 24.07.2023: Planungsleistung - Kirchhofmauer Möhrendorf - weitere Vorgehensweise

Sehr geehrter Herr Gierschner, wie telefonisch besprochen, hat Herr Großkopf auch am Rest der Wand keine ausreichende Gründungstiefe feststellen können. Der Wandfuß hat zu wenig Einbindetiefe und gleitet Hangabwärts. Daher ist die Wand wirtschaftlich als nicht Sanierungsfähig einzustufen. Ein Ersatzneubau mit fertigen Winkelsteinen stellt eine mögliche Lösung dar. Das Vormauern mit Natursteinen ist möglich, wenn ein Fundament dafür berücksichtigt wird.

Für die Planung sind etwa 10.000 Euro einzuplanen, so Bürgermeister Fischer. Der Bauunterhalt auf den Friedhöfen fließt in die Friedhofskalkulation mit ein.

Am 27.09.2023 findet ein Termin mit Herrn Lange von der Denkmalschutzbehörde (Landratsamt) statt.

Die Mitglieder des Bauausschusses haben sich unverzüglich vor Ort ein Bild von der Schadenslage gemacht.

Diskussion im Gemeinderat am 26.09.2023:

Zum weiteren Vorgehen wird von Bürgermeister Fischer vorgeschlagen, zuerst die Antwort der Denkmalschutzbehörde abzuwarten. Bis dahin sollen keine weiteren Schritte unternommen werden. Die Friedhofsmauer soll weiterhin beobachtet werden.

Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

Nächste Gemeinderatssitzung: Dienstag 19.12.2023