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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Möhrendorf
Ausgabe 12/2025
Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen

Änderungen im bisherigen Amts- und Mitteilungsblatt

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digitales Amtsblatt

(ab 01.01.2026)

Die monatliche Erscheinungsweise unseres bisherigen Amts- und Mitteilungsblattes führt zusammen mit dem frühen Redaktionsschluss und den i.d.R erst danach folgenden Sitzungen des Gemeinderates zu sehr langen Vorlaufzeiten für amtliche Bekanntmachungen. Deshalb hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.10.2025 beschlossen, ab 1. Januar 2026 das digitale Amtsblatt einzuführen und die gemeindliche Bekanntmachungssatzung neu zu erlassen. Der Freistaat Bayern hat hierzu im Bayerischen Digitalgesetz bereits im Jahr 2022 die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Seitdem haben die Gemeinden die Möglichkeit, Bekanntmachung von Satzungen, Verordnungen und weitere amtlich bekannt zu machende Inhalte in einem ausschließlich digital veröffentlichten Amtsblatt zu veröffentlichen.

Ab 1. Januar 2026 werden deshalb Satzungen, Verordnungen und sonstige amtlich bekannt zu machende Inhalte im Internet unter https://amtsblatt.moehrendorf.de ausschließlich digital als PDF/A-Dokument bekanntgemacht.

Das digitale Amtsblatt erscheint nicht regelmäßig, sondern nach Bedarf. Nutzer der gemeindlichen Heimat-Info-App erhalten nach Erscheinen des Amtsblattes eine Push-Nachricht.

Aus dem „Amts- und Mitteilungsblatt“ wird das „Info- und Mitteilungsblatt“

Das bisherige Amts- und Mitteilungsblatt wird ab 1. Januar 2026 zum „Info- und Mitteilungsblatt“.

Inhaltlich fällt der amtliche Teil weg. Stattdessen wird auf die seit der letzten Ausgabe veröffentlichten „digitalen Amtsblätter“ hingewiesen. Alle weiteren Rubriken werden beibehalten. Auch an der monatlichen Erscheinungsweise und an der Verteilung an alle Haushalte ändert sich nichts.

Wie kommen Bürger ohne PC/Tablet/Handy an das digitale Amtsblatt?

Ab 01.01.2026 weisen wir parallel zur digitalen Veröffentlichung am Rathauseingang (Dorfplatz) per Aushang auf die erschienenen digitalen Amtsblätter mit Inhaltsverzeichnis hin. So können sich Bürger ohne digitale Anbindung informieren, ob und wenn ja, welche amtlichen Bekanntmachungen erfolgt sind. Im EG-Rathausfoyer werden immer einige gedruckte Exemplare zur Einsichtnahme ausgelegt.

Sollten diese vergriffen sein, können die digitalen Amtsblätter im Vorzimmer, 1. Stock, Zimmer 12, oder im Bürgeramt zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

gez. Fischer, 1. Bürgermeister

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SATZUNG ÜBER DIE AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN

in der Gemeinde Möhrendorf (Bekanntmachungssatzung)

vom 21.10.2025

Die Gemeinde Möhrendorf erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), BayRS 2020-1-1-I, zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), folgende Satzung:

§ 1

Ortsübliche Bekanntmachung

(1) Amtliche Bekanntmachungen, die in ortsüblicher Weise zu geschehen haben, werden bis 31.12.2025 im Amtsblatt, ab 01.01.2026 vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Regelungen im ausschließlich digitalen Amtsblatt über das Internet unter der URL: https://amtsblatt.moehrendorf.de vorgenommen. Ein Hinweis über eine Veröffentlichung im digitalen Amtsblatt soll über die Gemeinde-APP erfolgen.

(2) Ist es zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben, Gesundheit oder zum Schutz von Sachgütern erforderlich, eine Verordnung sofort bekanntzumachen und ist eine Bekanntmachung nach Absatz 1 nicht oder nicht rechtzeitig möglich, so kann die Verordnung auch im Internet, in Rundfunk oder Medien oder durch geeignete Kommunikationsmittel (z. B. Gemeinde-APP, soziale Medien) wirksam bekannt gemacht werden (sog. Notbekanntmachung nach LStVG). Die Bekanntmachung ist anschließend unverzüglich auch nach Absatz 1 zu veröffentlichen.

(3) Für öffentliche Bekanntmachungen, die im Wege der Amtshilfe von der Gemeinde Möhrendorf zu veröffentlichen sind, gelten Absätze 1 und 2 entsprechend.

§ 2

Bekanntmachung über Amtstafel

Durch Aushang an der Amtstafel (aktuelle Standorte siehe Anlage) werden amtlich bekanntgemacht

1.

Bekanntmachungen, bei denen dies ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist,

2.

Zeitpunkt und Ort der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates unter Angabe der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft; gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 05.05.2008 außer Kraft.

Anlage

Standorte der Amtstafeln (Stand: 06.10.2025)

Kleinseebach - Dorfmitte

Kleinseebach - Kellergasse Höhe Abzweig Am Nußbuck

Möhrendorf - Hauptstraße Höhe Abzweig Frankenstraße

Möhrendorf - Hauptstraße gegenüber Sparkasse

Möhrendorf - Erlanger Straße gegenüber Abzweig Meisenweg

Möhrendorf - Am Schaftrieb (Spielplatz)